Alles zum EU AI Act: Pflichten ab dem 2. August 2026, Schulungspflicht

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Quelle: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies

Ab 2026 ändert sich für Unternehmen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz vieles.
Mit dem EU AI Act gibt es zum ersten Mal feste Regeln dafür, wie KI entwickelt, genutzt und überwacht werden darf. Was früher nur empfohlen war, ist jetzt verpflichtend. Unternehmen müssen klare Zuständigkeiten festlegen, transparent mit KI umgehen, Risiken prüfen und den Einsatz von KI regelmäßig kontrollieren.

Wichtig: Unternehmen sollten nicht bis 2026 warten. Schon seit 2025 müssen Mitarbeitende im Umgang mit KI geschult werden. KI-Compliance ist daher kein Thema der Zukunft mehr, sondern gehört bereits heute zum Arbeitsalltag.

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Kurzfassung: Das Wichtigste auf einen Blick

Neue Pflichten für Unternehmen

Klare Regeln und Zuständigkeiten für den Einsatz von KI

Jedes Unternehmen, das KI entwickelt oder einsetzt, braucht klare Regeln für den Umgang mit KI. Dazu gehören unter anderem:

Ziel: Verantwortung, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle sicherstellen.

Technische und organisatorische Vorgaben für den Einsatz von KI

KI-Systeme müssen so gestaltet sein, dass sie:

Tipp: Lege früh interne Standards für Daten, Trainingsprozesse, Updates und Modelländerungen fest.

KI-Entscheidungen müssen verständlich und erklärbar sein

Nutzer müssen erkennen können, wann und wie KI eingesetzt wird. Unternehmen müssen offenlegen:

Wird KI im Kundenservice eingesetzt, muss dokumentiert sein, welche Anfragen die KI beantwortet – und wann ein Mensch übernehmen muss.

EU Ai Act: Fragen und Antworten

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Bereits seit 2025 verlangt der EU AI Act, dass Unternehmen ihre Mitarbeitenden angemessen schulen, wenn diese mit KI-Systemen arbeiten oder Entscheidungen auf Basis von KI treffen.

Wichtig: Schulungen sind Teil der organisatorischen Pflichten – und werden bei Prüfungen berücksichtigt.

Wann treten die zentralen Pflichten in Kraft?

Ab August 2026 gelten Governance-, Transparenz- und Hochrisiko-Pflichten verbindlich.

Gibt es schon vorher Pflichten?

Ja. Seit 2025 besteht eine Schulungspflicht für Mitarbeitende im Umgang mit KI.

Wer ist betroffen?

Alle Unternehmen, die KI entwickeln, einsetzen oder vertreiben – unabhängig von Größe oder Branche.

Wie unterstützt ProfiCampus?

Mit praxisnahem EU-AI-Act-E-Learning – von der ersten Sensibilisierung (Kostprobe) bis zur strukturierten Schulung.

Wer haftet bei Verstößen gegen den EU AI Act?

Grundsätzlich das Unternehmen. Je nach Konstellation können Geschäftsführung, Anbieter und Betreiber gleichermaßen in der Verantwortung stehen.

Welche Bußgelder drohen bei Nicht-Compliance?

Je nach Verstoß bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes. Zusätzlich drohen Reputationsschäden und Nutzungsverbote.

Wie detailliert muss die Dokumentation sein?

So detailliert, dass:

  • Entscheidungen nachvollziehbar sind

  • Risiken bewertet wurden

  • menschliche Kontrolle belegt werden kann

  • Audits ohne Nacharbeit möglich sind

Wie unterscheidet sich der EU AI Act von der DSGVO?

Die DSGVO schützt personenbezogene Daten.
Der EU AI Act reguliert Systeme, Risiken und Entscheidungen – auch ohne personenbezogene Daten.

Sind KI-Trainingsdaten prüfpflichtig?

Ja. Datenqualität, Bias-Risiken und Repräsentativität müssen bewertet und dokumentiert werden – insbesondere bei Hochrisiko-KI.

Reicht ein E-Learning als Schulungsnachweis aus?

Ja – sofern Inhalte, Lernziele und Teilnahme nachweisbar dokumentiert sind. Das ist ausdrücklich praxisüblich.

Ist der EU AI Act „einmal erledigt“?

Nein. Er ist ein lebendes Regelwerk. Weitere Verordnungen zu Haftung, Ethik und Nachhaltigkeit sind bereits angekündigt.

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