Allgemeine Geschäftsbedingungen

ProfiCampus – Lernplattform, E-Learnings, Content-Produktion, Seminare und Workshops (B2B) – Entwurf, Stand Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich und Unternehmerstatus

(1) Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(3) Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen und Angebote gehen diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsmodelle

(1) Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme, durch Bestätigung des Anbieters oder durch Bereitstellung der vereinbarten Leistung zustande.

(2) Der Anbieter bietet Leistungen insbesondere in folgenden Modellen an:

  1. a) als abonnementbasierte Nutzung der Lernplattform mit vereinbarten Inhalten (Abo-Modell),
  2. b) als Prepaid-Guthabenmodell, bei dem der Kunde Leistungen des Anbieters – insbesondere E-Learning-Freischaltungen, Seminare und Workshops sowie die Produktion individueller Inhalte – nach Maßgabe des jeweiligen Angebots durch Verrechnung mit einem Guthaben abrufen kann,
  3. c) als Einzelbuchung von E-Learnings mit zeitlich begrenztem Zugang (§ 7),
  4. d) als Einzelbeauftragung, insbesondere von Seminaren, Workshops, Trainings oder der Produktion individueller Inhalte.

(3) Die Modelle können einzeln oder in Kombination vereinbart werden. Welches Modell bzw. welche Kombination gilt, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der jeweiligen Buchung.

(4) Bucht der Kunde Leistungen über einen Online-Bestellprozess des Anbieters, gibt er mit Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Anbieter zustande; die Annahme erfolgt durch Bestätigung in Textform oder durch Freischaltung der gebuchten Leistung. Eine automatisierte Eingangsbestätigung der Bestellung stellt noch keine Annahme dar. Der Online-Bestellprozess richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 1; der Kunde bestätigt seinen Unternehmerstatus im Bestellprozess. Diese AGB werden dem Kunden im Bestellprozess zur Verfügung gestellt und können von ihm gespeichert und ausgedruckt werden.

(5) Sämtliche Preise und Vergütungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der jeweiligen Buchung einschließlich der dort enthaltenen Positions- und Kommentarangaben. Eine gesonderte allgemeine Preisliste wird nicht ausgehändigt. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss einbezogene Leistungsbeschreibung, das Angebot bzw. die Buchung und diese AGB.

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden – je nach vereinbartem Modell – eine webbasierte Lernplattform, Hosting, Betrieb, Zugriffsmöglichkeiten, technische Basisfunktionen sowie die jeweils vereinbarten Standardinhalte und/oder individuellen Leistungen bereit und/oder erbringt die vereinbarten Seminar-, Workshop-, Trainings- oder Produktionsleistungen.

(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt, schuldet der Anbieter keinen bestimmten Lernerfolg, keine bestimmte Prüfungsleistung und keine behördliche oder sonstige Anerkennung einzelner Inhalte.

(3) Gesetzliche, regulatorische oder betriebliche Pflichten des Kunden zur Auswahl, Durchführung, Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle von Schulungen bleiben unberührt.

§ 4 Bereitstellung, Verfügbarkeit und Support

(1) Die Regelungen dieses § 4 gelten, soweit die Nutzung der Lernplattform vereinbart ist.

(2) Der Anbieter schuldet die betriebsbereite Bereitstellung der Plattform ab dem vereinbarten Bereitstellungstermin.

(3) Die Verfügbarkeit der Kernfunktionen der Plattform beträgt im Jahresmittel 95 %. Nicht als Nichtverfügbarkeit zählen geplante Wartungsfenster, höhere Gewalt, Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, Störungen der vom Kunden bereitgestellten Infrastruktur sowie notwendige Notfallmaßnahmen zur IT-Sicherheit.

(4) Soweit möglich, werden planbare Wartungsarbeiten vorab angekündigt.

(5) Support wird an Werktagen Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr MEZ/MESZ am Sitz des Anbieters erbracht, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters. Die Reaktionszeit für Supportanfragen beträgt bis zu 48 Stunden innerhalb dieses Servicefensters.

(6) Ein bestimmter Wiederherstellungszeitpunkt wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

§ 5 Abo-Modell

(1) Sofern ein Abo-Modell vereinbart ist, beginnt die Erstlaufzeit mit der Bereitstellung/Freischaltung der Plattform oder des gebuchten Leistungsmoduls. Der Zeitpunkt wird vom Anbieter dokumentiert.

(2) Die Erstlaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird.

(3) Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Eine Kündigung wegen Nicht- oder Mindernutzung der Leistungen ist ausgeschlossen. Die vereinbarte Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt.

(5) Ist eine Mindestlizenzanzahl vereinbart, ist diese für die jeweilige Vertragsperiode verbindlich. Eine Reduzierung während der laufenden Vertragsperiode ist ausgeschlossen.

(6) Zusätzliche Nutzer oder Zusatzmodule können nach Vereinbarung hinzugebucht werden. Soweit ausdrücklich vereinbart, kann der Anbieter bei objektiv nachweisbarer Überschreitung der vereinbarten Nutzerzahl zusätzliche Nutzer gegen gesonderte Vergütung freischalten; maßgeblich sind die Nutzungsprotokolle des Systems.

§ 6 Prepaid-Guthabenmodell

(1) Sofern ein Prepaid-Guthabenmodell vereinbart ist, erwirbt der Kunde ein in Euro geführtes Guthaben zur Verrechnung mit Leistungen des Anbieters. Das Guthaben kann nach Maßgabe des jeweiligen Angebots insbesondere für E-Learning-Freischaltungen, für Seminare und Workshops sowie für die Produktion individueller Inhalte verwendet werden.

(2) Die Gültigkeitsdauer des Guthabens beträgt 36 Monate ab der ersten entgeltlichen Aktivierung aus diesem Guthaben. Der Fristbeginn wird im System dokumentiert.

(3) Leistungen werden mit dem im Angebot ausgewiesenen Preis verrechnet. Ist für eine Leistung im Angebot kein Preis ausgewiesen, gilt der dem Kunden vor Abruf oder Beauftragung in Textform oder im System mitgeteilte Preis. Bereits verbindlich beauftragte Leistungen bleiben von späteren Preisänderungen unberührt; im Übrigen gelten Preisänderungen nur für neue Abrufe und Beauftragungen.

(4) Für die Freischaltung von E-Learnings aus dem Guthaben gilt § 7 entsprechend. Jede Freischaltung gilt als Abruf und verbraucht Guthaben in Höhe des maßgeblichen Preises.

(5) Werden Seminare, Workshops oder Produktionsleistungen aus dem Guthaben abgerufen, gelten ergänzend die §§ 8 bis 10. Vergütungen und Verschiebungspauschalen nach § 9 werden dem Guthaben belastet.

(6) Nach vollständigem Verbrauch des Guthabens endet das Prepaid-Guthabenmodell automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bereits vor Verbrauch des Guthabens wirksam beauftragte Leistungen sowie bereits freigeschaltete E-Learnings bleiben hiervon unberührt und können für die jeweils vereinbarte Nutzungsdauer weiter genutzt werden.

(7) Für weitere Abrufe, Freischaltungen oder Beauftragungen nach Verbrauch des Guthabens ist der Erwerb eines neuen Guthabens oder eine neue Einzelbeauftragung erforderlich.

(8) Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt mit Ablauf der Gültigkeitsdauer ersatzlos; eine Erstattung ist ausgeschlossen.

§ 7 Einzelbuchung und Freischaltung von E-Learnings

(1) E-Learnings können einzeln – auch über einen Online-Bestellprozess – gebucht oder aus einem Prepaid-Guthaben abgerufen werden. Die Nutzung erfolgt über die Lernplattform des Anbieters; § 4 gilt entsprechend.

(2) Die Freischaltung eines E-Learnings für einen namentlich benannten Nutzer gilt ab Freischaltung für 12 Monate, sofern in der Buchung oder im Angebot keine abweichende Zugangsdauer ausgewiesen ist. Die Freischaltung ist personenbezogen und nicht übertragbar.

(3) Mit Ablauf der Zugangsdauer endet der Zugang zu dem betreffenden E-Learning automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine erneute Freischaltung desselben E-Learnings für denselben Nutzer gilt als neue Buchung bzw. neuer Abruf und löst eine neue Vergütungspflicht aus oder verbraucht weiteres Guthaben.

(4) Der Anbieter kann die Freischaltung von der vollständigen Zahlung der Vergütung abhängig machen.

§ 8 Seminare und Workshops: Leistungsumfang, Durchführung und Organisation

(1) Sofern Seminare, Workshops oder Trainings vereinbart sind, ergibt sich der Leistungsumfang aus dem jeweils bestätigten Angebot. Dieser umfasst insbesondere:

  1. a) die Konzeption, Vorbereitung und Durchführung der vereinbarten Seminar- oder Workshopformate,
  2. b) den Einsatz qualifizierter Trainerinnen und Trainer gemäß Angebotsbeschreibung,
  3. c) die Bereitstellung der vereinbarten Schulungsunterlagen und Arbeitsmaterialien.

(2) Nicht Bestandteil der Leistung sind organisatorische Leistungen des Kunden, insbesondere Räumlichkeiten, Veranstaltungstechnik und Verpflegung, sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot benannt sind.

(3) Die Seminare werden als Inhouse-Veranstaltungen in Präsenz beim Kunden oder online durchgeführt. Inhalt, Dauer, Gruppengröße und didaktische Ausgestaltung richten sich nach dem Angebot.

(4) Änderungen im Ablauf, in der Methodik oder in der Reihenfolge einzelner Inhalte bleiben vorbehalten, sofern der Seminarzweck und die vereinbarten Lernziele gewahrt bleiben.

(5) Die empfohlene Gruppengröße ergibt sich aus dem Angebot. Bei Überschreitung der empfohlenen Gruppengröße kann die Qualität der Seminararbeit eingeschränkt sein. In diesem Fall behält sich der Anbieter vor, Anpassungen vorzuschlagen oder das Format anzupassen; ein hierdurch entstehender Mehraufwand kann nach vorheriger Information des Kunden gesondert berechnet werden.

§ 9 Terminverschiebungen, Ausschluss der Stornierung, Trainerausfall und höhere Gewalt

(1) Eine ersatzlose Stornierung gebuchter Seminare, Workshops oder Trainings ist ausgeschlossen. An die Stelle einer Stornierung tritt die Verschiebung auf einen Ersatztermin nach Maßgabe der folgenden Absätze. Verschiebungswünsche bedürfen der Textform; maßgeblich ist der Zugang beim Anbieter.

(2) Vereinbarte Seminartermine können einmalig kostenfrei verschoben werden, wenn der Verschiebungswunsch dem Anbieter spätestens 14 Kalendertage vor Seminarbeginn zugeht. Für spätere Verschiebungen sowie für jede weitere Verschiebung desselben Termins wird eine Verschiebungspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars berechnet. Der Ersatztermin ist zwischen den Parteien abzustimmen und muss innerhalb von 12 Monaten nach dem ursprünglich vereinbarten Termin liegen.

(3) Sagt der Kunde ein Seminar gleichwohl ersatzlos ab, erscheint er nicht oder kommt innerhalb der Frist nach Abs. 2 kein Ersatztermin zustande, wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig, da die Trainer- und Ressourcenbindung bereits erfolgt ist. Bereits gezahlte Verschiebungspauschalen, ersparte Aufwendungen sowie Vergütungen aus einer anderweitigen Verwendung der freigewordenen Kapazitäten werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wurde das Seminar aus einem Prepaid-Guthaben abgerufen, werden die Beträge dem Guthaben belastet.

(4) Nicht stornierbare Fremdkosten, insbesondere für Unterkünfte, Seminarräume oder Catering, werden dem Kunden in jedem Fall zusätzlich in Rechnung gestellt, soweit sie trotz zumutbarer Bemühungen des Anbieters nicht vermieden werden können.

(5) Fällt eine Trainerin oder ein Trainer aus einem wichtigen Grund (z. B. Krankheit) aus, ist der Anbieter berechtigt, eine gleichwertig qualifizierte Ersatzperson einzusetzen oder dem Kunden unverzüglich einen Ersatztermin anzubieten. Kommt kein Ersatztermin zustande, werden bereits gezahlte Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet bzw. dem Guthaben wieder gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nur nach Maßgabe von § 19.

(6) Kann ein Seminar aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, insbesondere wegen Naturereignissen, Epidemien oder Pandemien, behördlicher Anordnungen, Streiks oder vergleichbarer, von keiner Partei zu vertretender Umstände, werden beide Parteien für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von ihren Leistungspflichten frei. Die Parteien bemühen sich vorrangig um einen Ersatztermin oder die Umstellung auf ein Online-Format. Kommt keine Ersatzlösung zustande, werden bereits gezahlte Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet bzw. dem Guthaben wieder gutgeschrieben; weitergehende gegenseitige Ansprüche bestehen nicht.

§ 10 Produktion individueller Inhalte: Korrekturschleifen, Abnahme und Freigabe

(1) Sofern die Produktion individueller Inhalte (insbesondere individueller E-Learnings) vereinbart ist, ergeben sich Umfang, Format und Produktionsablauf aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Soweit im Angebot nichts Abweichendes bestimmt ist, sind je vereinbartem Freigabestand zwei Korrekturschleifen enthalten. Weitergehende Änderungswünsche sowie Änderungen, die auf nachträglich geänderten Vorgaben des Kunden beruhen, werden nach Aufwand gesondert vergütet; der Anbieter informiert den Kunden vorab über den voraussichtlichen Mehraufwand.

(3) Der Anbieter stellt dem Kunden vereinbarte Zwischenstände und die Endfassung zur Prüfung und Freigabe bereit. Der Kunde prüft diese unverzüglich und erklärt innerhalb von 14 Kalendertagen ab Bereitstellung in Textform die Freigabe oder rügt konkrete Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit.

(4) Erfolgt innerhalb der Frist nach Abs. 3 weder eine Freigabe noch eine konkrete Rüge, gilt der bereitgestellte Stand als freigegeben, sofern der Anbieter bei Bereitstellung auf diese Folge hingewiesen hat. Als Freigabe gilt auch die produktive Nutzung des Inhalts, insbesondere die Freischaltung für Teilnehmende.

(5) Änderungswünsche nach erklärter oder fingierter Freigabe gelten als neue Beauftragung und werden gesondert vergütet. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

§ 11 Preise, Honorare, Reisekosten und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sämtliche Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot einschließlich der dort enthaltenen Positions- und Kommentarangaben (§ 2 Abs. 5).

(2) Im Abo-Modell ist die Vergütung, soweit nicht anders vereinbart, jährlich im Voraus fällig. Im Prepaid-Modell ist das Guthaben mit Rechnungserteilung fällig. Bei Einzelbuchungen von E-Learnings ist die Vergütung mit Rechnungserteilung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Für Seminare und Workshops umfasst das im Angebot genannte Honorar sämtliche vereinbarten Leistungen einschließlich Vor- und Nachbereitung sowie der Seminarunterlagen, sofern im Angebot nichts Abweichendes ausgewiesen ist. Die Abrechnung erfolgt nach Leistungsbeginn bzw. nach Durchführung des Seminars. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.

(4) Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten der eingesetzten Trainerinnen und Trainer bei Präsenzveranstaltungen werden zusätzlich nach tatsächlichem Aufwand gegen Nachweis berechnet, sofern im Angebot keine Pauschale oder abweichende Regelung ausgewiesen ist.

(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Anbieter Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen.

(6) Der Anbieter ist bei erheblichem Zahlungsverzug nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfrist berechtigt, den Zugang ganz oder teilweise zu sperren, soweit die Sperre verhältnismäßig ist. Bei gravierenden Sicherheits- oder Missbrauchsfällen kann eine sofortige Sperre erfolgen.

(7) Bereits fällige Vergütungsansprüche bleiben von einer berechtigten Sperre oder Kündigung unberührt. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(8) Der Anbieter kann die Vergütung im Abo-Modell höchstens einmal pro Vertragsjahr mit Wirkung für die Zukunft anpassen, wenn und soweit sich nach Vertragsschluss die für die Preisbildung maßgeblichen Kosten ändern, insbesondere Kosten für Hosting, Cloud- und Sicherheitsinfrastruktur, Drittsoftware, Personal, Energie, gesetzliche Abgaben oder Support.

(9) Kostensteigerungen dürfen nur insoweit weitergegeben werden, als sie nicht durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen werden. Kostensenkungen sind in gleicher Weise zugunsten des Kunden zu berücksichtigen.

(10) Preisänderungen nach Abs. 8 und 9 sind auf maximal 10 % pro Vertragsjahr begrenzt. Der Anbieter informiert den Kunden mindestens 6 Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform. Im Fall einer Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, den betroffenen Vertragsteil zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung in Textform außerordentlich zu kündigen.

§ 12 Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) Der Anbieter bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an der Plattform, an Standardinhalten, an Seminarunterlagen, -konzepten und -präsentationen sowie an nicht ausdrücklich übertragenen Arbeitsergebnissen.

(2) Der Kunde erhält an der Plattform und an Standardinhalten ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, diese während der Vertragsdauer ausschließlich für interne Zwecke im eigenen Unternehmen im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

(3) Alle im Rahmen von Seminaren, Workshops oder Trainings bereitgestellten Unterlagen, Konzepte und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die internen Zwecke der jeweiligen Veranstaltung. Eine Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung über den Seminarzweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.

(4) Eine Nutzung durch verbundene Unternehmen, externe Dienstleister, freie Mitarbeiter oder sonstige Dritte ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

(5) Die Weitergabe, Unterlizenzierung, der Verkauf, die öffentliche Zugänglichmachung außerhalb des vereinbarten Rahmens sowie die Vervielfältigung außerhalb der vertragsgemäßen Nutzung sind unzulässig.

(6) Für individuell produzierte Inhalte erhält der Kunde vorbehaltlich vollständiger Zahlung die im Angebot festgelegten einfachen Nutzungsrechte. Soweit im Angebot nichts Abweichendes bestimmt ist, werden diese Rechte als einfach, nicht ausschließlich, zeitlich unbefristet, nicht übertragbar und auf interne Zwecke im eigenen Unternehmen beschränkt eingeräumt.

(7) Bearbeitungs-, Übersetzungs-, Export-, Download- oder externe LMS-Nutzungsrechte sowie Rechte an Produktionsrohdaten und editierbaren Projektdateien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.

(8) Rechte Dritter, insbesondere an Stockmaterial, Softwarebibliotheken, Fonts, Templates oder Sprecherleistungen, werden nur im jeweils lizenzierten Umfang eingeräumt.

§ 13 Leistungsänderungen

(1) Der Anbieter darf Plattformfunktionen, Inhalte oder technische Komponenten ändern, weiterentwickeln, ersetzen oder einstellen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aus technischen, sicherheitsrelevanten, rechtlichen, lizenzrechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Gründen, und soweit der Kern der vereinbarten Hauptleistung erhalten bleibt.

(2) Der Kunde darf hierdurch nicht unzumutbar benachteiligt werden.

(3) Soweit eine Änderung zu einer nicht nur unwesentlichen Einschränkung einer ausdrücklich vereinbarten Hauptfunktion führt und diese Einschränkung nicht durch eine gleichwertige Ersatzlösung kompensiert wird, kann der Kunde den betroffenen Vertragsteil zum Änderungszeitpunkt außerordentlich kündigen.

§ 14 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt die für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen, insbesondere Internetzugang, Endgeräte, Browser- und IT-Umgebung, bereit.

(2) Bei Inhouse-Veranstaltungen stellt der Kunde rechtzeitig geeignete Räumlichkeiten, die erforderliche Veranstaltungstechnik sowie ggf. Verpflegung bereit, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist. Bei Online-Formaten stellt der Kunde die Teilnahmevoraussetzungen der Teilnehmenden (insbesondere Endgeräte, stabile Internetverbindung, ggf. Zugang zum vereinbarten Konferenzsystem) sicher.

(3) Bei der Produktion individueller Inhalte stellt der Kunde die erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig bereit und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson. Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

(4) Der Kunde verwaltet seine Benutzerkonten, Zugangsdaten und Berechtigungen eigenverantwortlich und schützt diese vor unbefugtem Zugriff.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, rechtswidrige Inhalte, missbräuchliche Nutzungen und Sicherheitsvorfälle unverzüglich mitzuteilen.

(6) Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten sowie für eine dem Risiko angemessene Datensicherung seiner exportierten Daten selbst verantwortlich.

§ 15 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere interne Abläufe, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie betriebliche Inhalte, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder rechtmäßig von Dritten zugänglich gemacht wurden, oder die aufgrund gesetzlicher Pflichten, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer von 3 Jahren nach Vertragsende fort. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem GeschGehG bleibt unberührt. Der Umgang mit personenbezogenen Daten richtet sich nach § 17.

§ 16 Referenznennung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Firma und Logo als Referenz auf seiner Website sowie in Angebots- und Präsentationsunterlagen zu nennen.

(2) Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Anbieter entfernt die Nennung dann innerhalb angemessener Frist.

(3) Darüber hinausgehende inhaltliche Darstellungen der Zusammenarbeit, insbesondere Fallstudien, Zitate oder Erfolgskennzahlen, erfolgen nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform.

§ 17 Datenschutz und Datenrückgabe

(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Nutzung der Lernplattform personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV). Der Anbieter ist berechtigt, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu verweigern oder auszusetzen, soweit eine erforderliche AVV nicht abgeschlossen ist. Der Anbieter informiert über eingesetzte Unterauftragsverarbeiter nach Maßgabe der AVV.

(2) Bei der reinen Durchführung von Seminaren, Workshops oder Trainings sowie bei der Produktion individueller Inhalte ohne Nutzung der Lernplattform findet regelmäßig keine Auftragsverarbeitung statt; eine AVV ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Der Anbieter verarbeitet die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten (z. B. Teilnehmerlisten, Ansprechpartnerdaten) als eigenständig Verantwortlicher nach Maßgabe der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Sollte im Einzelfall gleichwohl eine Auftragsverarbeitung vorliegen, gilt Abs. 1 entsprechend.

(3) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden auf dessen Verlangen innerhalb von 30 Tagen die im System verfügbaren Kunden- und Teilnehmerdaten in einem üblichen maschinenlesbaren Format zur Verfügung, soweit dies technisch möglich und datenschutzrechtlich zulässig ist.

(4) Im Übrigen werden personenbezogene Daten nach Wahl des Kunden gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Näheres regelt die AVV, soweit eine solche abgeschlossen ist.

(5) Diese Regelung betrifft nur personenbezogene Kunden- und Teilnehmerdaten, nicht Produktionsrohdaten oder editierbare Projektdateien im Sinne von § 12 Abs. 7.

§ 18 Sperrung und außerordentliche Kündigung

(1) Der Anbieter kann den Zugang vorübergehend sperren, wenn

  1. a) der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung mit einer wesentlichen Zahlungspflicht in Verzug ist,
  2. b) der Kunde gegen wesentliche Nutzungs- oder Urheberrechtsbestimmungen verstößt,
  3. c) eine erhebliche Sicherheitsgefährdung oder ein Systemmissbrauch vorliegt, oder
  4. d) eine Nutzung objektiv rechtswidrig ist.

(2) Soweit möglich, ist vor einer Sperre das mildere Mittel zu wählen, insbesondere Teil- oder Funktionssperre statt Vollsperre.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 19 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf die Nettovergütung des betroffenen Vertragsjahres; bei Prepaid-Leistungen auf den höheren Betrag aus dem nominalen Wert des betroffenen Guthabenpakets und der Nettovergütung der konkret schadensauslösenden Leistung; bei Seminaren, Workshops und Produktionsleistungen auf das Nettohonorar des betroffenen Auftrags.

(4) Im Fall von Datenverlust haftet der Anbieter nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und dem Risiko angemessener Datensicherung des Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(5) Eine weitergehende Haftung auf entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden besteht bei einfacher Fahrlässigkeit nicht, soweit gesetzlich zulässig.

§ 20 Änderungen dieser AGB

(1) Änderungen dieser AGB für bestehende Verträge sind nur zulässig, soweit sie wegen Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, zwingender Sicherheitsanforderungen oder vergleichbar triftiger Gründe erforderlich sind, keine Hauptleistungspflichten aushöhlen und den Kunden nicht unzumutbar benachteiligen.

(2) Der Anbieter informiert über solche Änderungen mindestens 6 Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform.

(3) Widerspricht der Kunde der Änderung binnen 30 Tagen in Textform, gelten die bisherigen Bedingungen bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin fort. Ist dem Anbieter die Fortsetzung zu unveränderten Bedingungen unzumutbar, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil zum Änderungszeitpunkt außerordentlich kündigen.

(4) Änderungen der AGB für künftige Neuverträge bleiben hiervon unberührt.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Vorrangige Individualabreden im Sinne von § 305b BGB bleiben unberührt.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.