Bis zum 31.12.: Ihre 15 IDD-Stunden online erledigen.
Alle 15 Pflichtstunden in einem Paket, am Rechner oder Smartphone, ohne Termine und ohne Abo. Nach jedem Modul erhalten Sie den Nachweis mit allen Angaben nach § 7 Abs. 2 VersVermV als PDF.
Zugang in Minuten per E-Mail, ohne Zahlungsdaten, ohne Abo. Danach entscheiden Sie, ob Sie die übrigen Stunden bis zum 31.12. hier erledigen.
- Nachweis mit Name, Datum, Umfang, Inhalt und Anbieter (§ 7 Abs. 2 VersVermV)
- Lernerfolgskontrolle nach Anlage 3 VersVermV
- Kein Abo, keine Verlängerung – endet von selbst
Drei Pakete, ein Nachweis je Modul – wählen Sie, wie viele Stunden Ihnen noch fehlen.
Alle Preise zzgl. MwSt. Zugang sofort nach der Buchung, gültig bis zum 31.12. des Buchungsjahres.
IDD Basic
5 Stunden
49,95 €
zzgl. MwSt.
- KI in der Kundenberatung (EU AI Act)
- Datenschutz (DSGVO) in der Versicherungsvermittlung
- Geldwäscheprävention (GwG) im Versicherungsvertrieb
IDD Standard
10 Stunden
99,95 €
zzgl. MwSt.
- Alle Inhalte aus IDD Basic
- Vertriebspartner gewinnen & auswählen
- Kundengespräche strukturiert führen
- Stornovermeidung & Bestandsbetreuung
- Kundenmanagementsysteme (CRM) kundenorientiert nutzen
IDD Komplett
15 Stunden – die volle Jahrespflicht
149,95 €
zzgl. MwSt.
Alle 15 Stunden an einem Ort statt 15 einzelner Webinar-Termine. Rund 10 € je Stunde.
- Alle Inhalte aus IDD Basic und IDD Standard
- Soziale Medien in der Kundenkommunikation
- Online-Neukundengewinnung im Versicherungsvertrieb
Weiterbildung für Ihr Team (ab 5 Personen): eigener Bereich, Übersicht für die Leitung, eine Rechnung.
Teamangebot anfragenNoch unsicher? Erst 15 Minuten kostenlos testen – die Zeit wird angerechnet →
Noch unsicher? 15 Minuten kostenlos – die Zeit zählt schon zur Pflicht.
Lernen Sie die Plattform kennen, bevor Sie buchen. Der kostenlose Einstieg zählt bereits als 15 Minuten IDD-Weiterbildungszeit – mit Lernerfolgskontrolle und Nachweis.
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15 Minuten IDD-Weiterbildungszeit am Rechner oder Smartphone, mit Lernerfolgskontrolle und Nachweis.
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- 15 Minuten IDD-Bildungszeit – anrechenbar, mit Nachweis
- Sofort per E-Mail, am Rechner oder Smartphone
- Ohne Zahlungsdaten, ohne Abo
Die IDD-Weiterbildungspflicht läuft – unabhängig davon, ob Sie sie erfüllen
Seit 2018 sind Versicherungsvermittler und -berater nach § 34d GewO gesetzlich verpflichtet, jährlich 15 Zeitstunden Weiterbildung nachzuweisen – geregelt in § 7 der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV). Die IHK kontrolliert stichprobenartig, ob diese Pflicht eingehalten wird. Nicht erfüllte Stunden lassen sich im Folgejahr nicht nachholen – die Pflicht gilt je Kalenderjahr.
Bei einem Verstoß drohen Bußgelder bis zu 5.000 €. Wiederholte Versäumnisse können sogar die gewerberechtliche Zuverlässigkeit infrage stellen – im Extremfall bis zum Entzug der Gewerbeerlaubnis. Die gute Nachricht: Als IDD-Weiterbildung online lässt sich die Pflicht unkompliziert erfüllen.
IDD ganz einfach: Ihre Weiterbildung, digital gelöst
Orts- und zeitunabhängig lernen, mit Lernerfolgskontrolle nach Anlage 3 VersVermV und einem Nachweis, der alle Angaben nach § 7 Abs. 2 enthält.
Flexibel
Jederzeit und von überall absolvierbar – ganz ohne Terminkoordination.
Nachweisbar nach § 7 VersVermV
Jeder Nachweis nennt Name, Datum, Umfang in Zeitstunden, Inhalt und Bezeichnung der Maßnahme sowie ProfiCampus als Anbieter mit Anschrift – genau die Angaben, die § 7 Abs. 2 VersVermV verlangt. Die Lernerfolgskontrolle ist eingebaut.
Sofort als PDF
Zertifikat direkt nach Abschluss zum Download und per E-Mail. Fünf Jahre aufbewahren, fertig.
Ohne Nebenwirkungen
Keine Webinar-Termine, keine Produktwerbung eines Versicherers, keine Poolbindung, kein Abo.
Aus der Praxis für die Praxis
Timo Eppler kennt die IDD-Weiterbildungspflicht nicht nur in der Theorie: Mit eigenem Sachkundenachweis nach § 34d GewO und 10 Jahren Erfahrung in der Finanzdienstleistung hat er zuletzt die Aus- und Weiterbildung von 450 Vertriebsmitarbeitenden beim Bonnfinanz Campus verantwortet, bevor er ProfiCampus gegründet hat.
- Sachkundenachweis § 34d GewO
- 10 Jahre Finanzdienstleistung
- IHK Train-the-Trainer
Häufige Fragen zur IDD-Weiterbildungspflicht
Was Vermittlerinnen und Vermittler uns vor der Buchung fragen – kurz und klar beantwortet.
Die Pflicht gilt je Kalenderjahr; offene Stunden lassen sich nicht nachholen. Die Module sind in Abschnitte geteilt, Sie können jederzeit unterbrechen und weitermachen. Wer im Dezember startet, schafft 15 Stunden in zwei bis drei Abenden. Ihr Zugang gilt bis zum 31.12. des Buchungsjahres.
Name und Vorname, Datum, Umfang in Zeitstunden, Inhalt und Bezeichnung der Maßnahme, Anbieter mit Anschrift und Kontaktdaten – die Angaben nach § 7 Abs. 2 VersVermV – sowie das Ergebnis der Lernerfolgskontrolle. Sie erhalten je Modul ein PDF.
Nein. Sie bewahren ihn fünf Jahre auf (§ 7 Abs. 2 VersVermV). Die IHK kann eine Erklärung nach Anlage 4 VersVermV verlangen und Nachweise stichprobenartig anfordern.
Eine staatliche oder IHK-Zulassung einzelner Anbieter gibt es für die IDD-Weiterbildung nicht. Maßgeblich ist, ob die Maßnahme § 7 VersVermV und Anlage 3 erfüllt: fachlicher Bezug zu Ihrer Tätigkeit, geplante und beschriebene Inhalte in Zeitstunden, bei Selbststudium eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter, und ein Nachweis mit den Angaben nach § 7 Abs. 2. Genau so sind die ProfiCampus-Module aufgebaut, und genau das steht auf Ihrem Nachweis.
Ja, 15 Minuten mit Lernerfolgskontrolle und Nachweis. Sie tragen Name und E-Mail ein, der Zugang kommt in Minuten, ohne Zahlungsdaten. Jetzt kostenlos starten
15 Stunden je Kalenderjahr. Das schreibt § 34d Abs. 9 Satz 2 GewO vor, für Versicherungsvermittler und -berater und für ihre Beschäftigten, die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken. Gezählt werden Zeitstunden zu 60 Minuten, Stichtag ist jeweils der 31.12.
Ja. Ein 5- oder 10-Stunden-Paket lässt sich mit anderen Maßnahmen kombinieren, solange jede die Anforderungen des § 7 VersVermV erfüllt und zusammen 15 Zeitstunden im Kalenderjahr erreicht werden.
49,95 € für 5 Stunden, 99,95 € für 10 Stunden, 149,95 € für alle 15 Stunden, jeweils zzgl. MwSt. Keine Verlängerung, kein Abo.
Ja, ab 5 Personen mit eigenem Bereich und Übersicht für die Leitung – Teamangebot anfragen.
Ja, nach der Buchung erhalten Sie automatisch eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer und Ihren Firmendaten – geeignet für die Verbuchung als Weiterbildungskosten.
In der Regel ja: Kosten für eine gesetzlich vorgeschriebene berufliche Weiterbildung wie die IDD-Pflichtstunden sind bei Selbstständigen grundsätzlich als Betriebsausgaben und bei Angestellten als Werbungskosten absetzbar. Für die individuelle steuerliche Behandlung empfiehlt sich Rücksprache mit dem eigenen Steuerberater.
Bei einem Verstoß gegen die IDD-Weiterbildungspflicht drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro. Wiederholte Verstöße können die gewerberechtliche Zuverlässigkeit infrage stellen und im Extremfall zum Entzug der Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO führen.
Zur IDD-Weiterbildungspflicht verpflichtet sind neben Versicherungsmaklern und -beratern mit Erlaubnis nach § 34d GewO auch alle Beschäftigten, die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken – etwa Mitarbeitende im Vertrieb mit Kundenkontakt, aber auch Innendienstmitarbeitende, die konkret an Vertragsvorbereitung, -verwaltung oder Kundenberatung beteiligt sind. Erfasst sind zudem Personen in Leitungsfunktionen, die maßgeblichen, gestaltenden Einfluss auf den Versicherungsvertrieb im Unternehmen haben – auch ohne direkten Kundenkontakt.
Alle Regeln im Detail, mit Rechtsgrundlagen: Ratgeber IDD-Weiterbildungspflicht.
Bis zum 31.12. – jetzt alle 15 Stunden sichern.
Ohne Termine, ohne Abo, Nachweis nach jedem Modul.