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Ratgeber · Arbeitsschutz

Arbeitsschutz­unterweisung: Pflicht, wie oft, Inhalte, Nachweis

Jeder Arbeitgeber muss seine Beschäftigten nach § 12 Arbeitsschutzgesetz während der Arbeitszeit über Sicherheit und Gesundheitsschutz an ihrem Arbeitsplatz unterweisen: bei der Einstellung und bei Veränderungen jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit, nach § 4 DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal im Jahr. Die Unterweisung wird dokumentiert.

Stand Oktober 2026mit Rechtsgrundlagen

Kurz beantwortet

Pflicht?
ja, für alle Beschäftigten, § 12 ArbSchG
Wie oft
bei Einstellung, bei Änderungen, mind. jährlich
Jugendliche
mindestens halbjährlich
Nachweis
schriftlich, mit Bestätigung
Überblick

Wann unterwiesen werden muss

Grundlage jeder Unterweisung ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG; § 6 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung verlangt ausdrücklich, anhand ihrer Ergebnisse zu unterweisen.

ThemaRechtsgrundlageWerWie oftPflicht?
Bei der Einstellung§ 12 Abs. 1 ArbSchGNeue Beschäftigte, auch Aushilfen und Azubisvor Aufnahme der TätigkeitPflicht
Bei Veränderungen§ 12 Abs. 1 ArbSchGBetroffene Beschäftigteneue Aufgabe, neues Arbeitsmittel, neue Technologie: jeweils vorherPflicht
Wiederholung§ 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1Alle Beschäftigtenmindestens einmal jährlichPflicht
Jugendliche§ 29 JArbSchGBeschäftigte von 15 bis unter 18 Jahrenvor Beginn, bei wesentlicher Änderung, mindestens halbjährlichPflicht
Leiharbeit§ 12 Abs. 2 ArbSchGÜberlassene Beschäftigtevor Beginn, durch den EntleiherPflicht
Inhalte

Was in die Schulung gehört

Gefahren am Arbeitsplatz

Was die Gefährdungsbeurteilung für diesen Arbeitsplatz ergeben hat, von Bildschirmarbeit bis Maschinen, Lasten oder Gefahrstoffe.

Schutzmaßnahmen

Welche Regeln gelten, welche Schutzausrüstung zu tragen ist und wie Arbeitsmittel sicher benutzt werden.

Notfall

Fluchtwege, Verhalten im Brandfall, Erste Hilfe und wer im Notfall anzusprechen ist.

Nachweis

So ist die Schulung belegt, wenn jemand fragt

  • ✓Thema und Inhalte der Unterweisung
  • ✓Datum und Dauer
  • ✓Name der unterwiesenen Person
  • ✓Wer unterwiesen hat
  • ✓Bestätigung der Teilnahme, beim E-Learning der bestandene Test

Auf der ProfiCampus-Lernplattform laufen Unterweisungen online mit Abschlusstest und Zertifikat je Person, Fristen und Erinnerungen von selbst, die Leitung sieht den Stand ihres Teams. Rückfragen beantworten Ihre Führungskräfte, die den Stand ihres Teams sehen; was vor Ort geübt werden muss, tragen Sie als Präsenztermin ein.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Ja. § 12 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, alle Beschäftigten während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen, bezogen auf ihren Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich. Das gilt für jede Betriebsgröße und auch für Teilzeitkräfte, Aushilfen und Auszubildende.

Mindestens einmal im Jahr, so verlangt es § 4 DGUV Vorschrift 1. Dazu kommt die Unterweisung bei der Einstellung und bei Veränderungen, etwa einer neuen Aufgabe oder neuen Arbeitsmitteln, jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit. Jugendliche von 15 bis unter 18 Jahren werden nach § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz mindestens halbjährlich unterwiesen.

Ja, wenn die Inhalte auf den Arbeitsplatz zugeschnitten sind, das Verständnis geprüft wird und Rückfragen an die unterweisende Person jederzeit möglich sind; je nach Tätigkeit kommt eine praktische Unterweisung vor Ort dazu (DGUV Regel 100-001, Abschnitt 2.3.1). Ein Selbststudium ohne Ansprechperson reicht nicht.

Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Er kann die Unterweisung zuverlässigen und fachkundigen Personen schriftlich übertragen, meist den Führungskräften (§ 13 Abs. 2 ArbSchG, § 13 DGUV Vorschrift 1). Die Gesamtverantwortung bleibt beim Arbeitgeber; eine Lernplattform ist ein Hilfsmittel, nicht die unterweisende Person.

Bewährt sind Thema und Inhalte, Datum und Dauer, wer unterwiesen wurde und wer unterwiesen hat, dazu die Bestätigung der Teilnahme. § 4 DGUV Vorschrift 1 verlangt, dass die Unterweisung dokumentiert wird; eine bestimmte Form schreibt sie nicht vor.

Alle Pflichtthemen im Überblick: Pflichtschulungen für Mitarbeiter.

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