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Ratgeber · Brandschutz

Brandschutz­unterweisung: Pflicht, wie oft, Brandschutzhelfer

Alle Beschäftigten werden vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich über Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall unterwiesen, insbesondere über Fluchtwege und Notausgänge (§ 6 Abs. 3 und 4 Arbeitsstättenverordnung). Zusätzlich benennt der Arbeitgeber nach § 10 Abs. 2 ArbSchG Brandschutzhelfer, die mit dem Feuerlöscher üben.

Stand Oktober 2026mit Rechtsgrundlagen

Kurz beantwortet

Pflicht?
ja, § 6 Arbeitsstättenverordnung
Wie oft
vor Beginn, dann mindestens jährlich
Brandschutzhelfer
in der Regel 5 % der Beschäftigten
Löschübung
praktisch, vor Ort
Überblick

Wer was braucht

Wie viele Brandschutzhelfer nötig sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung; nach der Technischen Regel ASR A2.2 reichen in der Regel 5 % der Beschäftigten. Die praktische Löschübung lässt sich nicht digital ersetzen.

ThemaRechtsgrundlageWerWie oftPflicht?
Verhalten im Brandfall§ 6 Abs. 3, 4 ArbStättV; ASR A2.2Alle Beschäftigtenvor Beginn, dann mindestens jährlichPflicht
Brandschutzhelfer§ 10 Abs. 2 ArbSchG; ASR A2.2Benannte Beschäftigte, in der Regel 5 %Unterweisung mit Löschübung, bewährt alle 2 bis 5 JahrePflicht
Räumungsübung§ 4 Abs. 4 ArbStättV; ASR A2.3Alle, wo ein Flucht- und Rettungsplan nötig istregelmäßig, bewährt alle 2 bis 5 JahrePflicht
Inhalte

Was in die Schulung gehört

Brand verhindern

Brandgefahren im eigenen Bereich erkennen: Geräte, Kabel, Lagerung, Rauchen, Heizlüfter.

Richtig reagieren

Brand melden, Notruf 112, andere warnen, Fluchtwege und Sammelstelle, keine Aufzüge.

Löschen, wenn es sicher ist

Feuerlöscher finden und richtig einsetzen; für Brandschutzhelfer mit praktischer Übung.

Nachweis

So ist die Schulung belegt, wenn jemand fragt

  • ✓Thema und Inhalte, etwa Verhalten im Brandfall
  • ✓Datum und Dauer
  • ✓Name der teilnehmenden Person
  • ✓Für Brandschutzhelfer: Ausbildung und Löschübung mit Datum
  • ✓Bestätigung der Teilnahme

Auf der ProfiCampus-Lernplattform laufen Unterweisungen online mit Abschlusstest und Zertifikat je Person, Fristen und Erinnerungen von selbst, die Leitung sieht den Stand ihres Teams. Rückfragen beantworten Ihre Führungskräfte, die den Stand ihres Teams sehen; was vor Ort geübt werden muss, tragen Sie als Präsenztermin ein.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Ja. Nach § 6 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung müssen alle Beschäftigten über Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall unterwiesen werden, insbesondere über Fluchtwege und Notausgänge. Jede und jeder muss wissen, wie ein Brand gemeldet wird und wo sich alle sammeln.

Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal im Jahr (§ 6 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung, ASR A2.2). Sie lässt sich mit der jährlichen Unterweisung nach § 4 DGUV Vorschrift 1 verbinden.

Der Arbeitgeber benennt nach § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz eine ausreichende Zahl, nach Anhörung des Betriebs- oder Personalrats. Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 reichen in der Regel 5 % der Beschäftigten; mehr können nötig sein bei erhöhter Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen, Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder großer räumlicher Ausdehnung.

Die Unterweisung zum Verhalten im Brandfall ja, mit Bezug auf die Fluchtwege und Sammelstellen vor Ort. Die Ausbildung der Brandschutzhelfer verlangt dagegen eine praktische Übung mit dem Feuerlöscher, die nur vor Ort geht.

Eine feste Frist steht nicht im Gesetz. Nach ASR A2.2 hat es sich bei normaler Brandgefährdung bewährt, die Unterweisung mit Löschübung alle zwei bis fünf Jahre zu wiederholen; das Intervall legt der Arbeitgeber über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Alle Pflichtthemen im Überblick: Pflichtschulungen für Mitarbeiter.

Brandschutz, der sich selbst erinnert

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