AGG-Schulung für Mitarbeiter und Führungskräfte: Pflicht, Inhalte, Nachweis
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigte vor Benachteiligung zu schützen, auch vorbeugend (§ 12 Abs. 1 AGG). Wer seine Beschäftigten in geeigneter Weise schult, hat diese Pflicht nach § 12 Abs. 2 AGG erfüllt. Ein fester Turnus steht nicht im Gesetz; üblich sind Einstieg und Auffrischung alle ein bis zwei Jahre, für Führungskräfte vertieft.
Stand Oktober 2026mit Rechtsgrundlagen
Kurz beantwortet
- Pflicht?
- Schutzpflicht ja, Schulung erfüllt sie
- Wie oft
- kein gesetzlicher Turnus
- Wer
- alle, vertieft Führung und Personal
- Außerdem
- Gesetz und Beschwerdestelle bekannt machen
Was das AGG vom Arbeitgeber verlangt
Das AGG schützt vor Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (§ 1 AGG).
| Thema | Rechtsgrundlage | Wer | Wie oft | Pflicht? |
|---|---|---|---|---|
| Schutz vor Benachteiligung | § 12 Abs. 1 AGG | Arbeitgeber | dauerhaft, auch vorbeugend | Pflicht |
| Schulung | § 12 Abs. 2 AGG | Alle Beschäftigten | kein Turnus, üblich alle 1–2 Jahre | erfüllt die Schutzpflicht |
| Bekanntmachung | § 12 Abs. 5 AGG | Alle Beschäftigten | dauerhaft, etwa Aushang oder Intranet | Pflicht |
| Beschwerdestelle | § 13 AGG | Alle Beschäftigten | dauerhaft | Pflicht |
Was in die Schulung gehört
Was Benachteiligung ist
Unmittelbare und mittelbare Benachteiligung, Belästigung und sexuelle Belästigung, mit Beispielen aus dem Arbeitsalltag.
Für Führungskräfte
Stellenanzeigen, Auswahlgespräche, Beförderung und Kündigung ohne Benachteiligung; was bei einer Beschwerde zu tun ist.
Rechte und Wege
Das Beschwerderecht nach § 13 AGG, die zuständige Stelle im Betrieb und der Schutz vor Maßregelung.
So ist die Schulung belegt, wenn jemand fragt
- ✓Thema und Inhalte der Schulung
- ✓Datum und Dauer
- ✓Name der teilnehmenden Person
- ✓Bestandener Test oder Bestätigung
- ✓Wer die Schulung bereitgestellt hat
Auf der ProfiCampus-Lernplattform laufen Unterweisungen online mit Abschlusstest und Zertifikat je Person, Fristen und Erinnerungen von selbst, die Leitung sieht den Stand ihres Teams. Rückfragen beantworten Ihre Führungskräfte, die den Stand ihres Teams sehen; was vor Ort geübt werden muss, tragen Sie als Präsenztermin ein.
Häufige Fragen
Das Gesetz schreibt keine Schulung mit festem Turnus vor. § 12 Abs. 1 AGG verpflichtet den Arbeitgeber aber, Beschäftigte vor Benachteiligung zu schützen, auch vorbeugend. Nach § 12 Abs. 2 AGG gilt eine geeignete Schulung als Erfüllung dieser Pflicht.
Einen gesetzlichen Turnus gibt es nicht. Üblich ist eine Schulung beim Einstieg und eine Auffrischung alle ein bis zwei Jahre, für Führungskräfte und Personalverantwortliche vertieft.
Alle Beschäftigten, vertieft Führungskräfte und alle, die Personal auswählen, beurteilen oder führen. Gerade bei Stellenanzeigen und Auswahlgesprächen entstehen viele Ansprüche nach § 15 AGG.
Er muss das AGG, § 61b Arbeitsgerichtsgesetz und die zuständige Beschwerdestelle im Betrieb bekannt machen, zum Beispiel durch Aushang oder im Intranet (§ 12 Abs. 5 AGG), und Beschwerden nach § 13 AGG prüfen.
Mit Thema, Datum, Inhalt, Teilnehmenden und einer Bestätigung oder einem bestandenen Test. Im Streitfall hilft dieser Nachweis zu zeigen, dass der Arbeitgeber seine Pflicht nach § 12 AGG erfüllt hat.
Alle Pflichtthemen im Überblick: Pflichtschulungen für Mitarbeiter.
AGG-Schulung mit Nachweis je Person
Testen Sie die Lernplattform mit einem Schnupperkurs: Zugang sofort per E-Mail, ohne Zahlungsdaten.