Brandschutzunterweisung: Pflicht, wie oft, Brandschutzhelfer
Alle Beschäftigten werden vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich über Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall unterwiesen, insbesondere über Fluchtwege und Notausgänge (§ 6 Abs. 3 und 4 Arbeitsstättenverordnung). Zusätzlich benennt der Arbeitgeber nach § 10 Abs. 2 ArbSchG Brandschutzhelfer, die mit dem Feuerlöscher üben.
Stand Oktober 2026mit Rechtsgrundlagen
Kurz beantwortet
- Pflicht?
- ja, § 6 Arbeitsstättenverordnung
- Wie oft
- vor Beginn, dann mindestens jährlich
- Brandschutzhelfer
- in der Regel 5 % der Beschäftigten
- Löschübung
- praktisch, vor Ort
Wer was braucht
Wie viele Brandschutzhelfer nötig sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung; nach der Technischen Regel ASR A2.2 reichen in der Regel 5 % der Beschäftigten. Die praktische Löschübung lässt sich nicht digital ersetzen.
| Thema | Rechtsgrundlage | Wer | Wie oft | Pflicht? |
|---|---|---|---|---|
| Verhalten im Brandfall | § 6 Abs. 3, 4 ArbStättV; ASR A2.2 | Alle Beschäftigten | vor Beginn, dann mindestens jährlich | Pflicht |
| Brandschutzhelfer | § 10 Abs. 2 ArbSchG; ASR A2.2 | Benannte Beschäftigte, in der Regel 5 % | Unterweisung mit Löschübung, bewährt alle 2 bis 5 Jahre | Pflicht |
| Räumungsübung | § 4 Abs. 4 ArbStättV; ASR A2.3 | Alle, wo ein Flucht- und Rettungsplan nötig ist | regelmäßig, bewährt alle 2 bis 5 Jahre | Pflicht |
Was in die Schulung gehört
Brand verhindern
Brandgefahren im eigenen Bereich erkennen: Geräte, Kabel, Lagerung, Rauchen, Heizlüfter.
Richtig reagieren
Brand melden, Notruf 112, andere warnen, Fluchtwege und Sammelstelle, keine Aufzüge.
Löschen, wenn es sicher ist
Feuerlöscher finden und richtig einsetzen; für Brandschutzhelfer mit praktischer Übung.
So ist die Schulung belegt, wenn jemand fragt
- ✓Thema und Inhalte, etwa Verhalten im Brandfall
- ✓Datum und Dauer
- ✓Name der teilnehmenden Person
- ✓Für Brandschutzhelfer: Ausbildung und Löschübung mit Datum
- ✓Bestätigung der Teilnahme
Auf der ProfiCampus-Lernplattform laufen Unterweisungen online mit Abschlusstest und Zertifikat je Person, Fristen und Erinnerungen von selbst, die Leitung sieht den Stand ihres Teams. Rückfragen beantworten Ihre Führungskräfte, die den Stand ihres Teams sehen; was vor Ort geübt werden muss, tragen Sie als Präsenztermin ein.
Häufige Fragen
Ja. Nach § 6 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung müssen alle Beschäftigten über Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall unterwiesen werden, insbesondere über Fluchtwege und Notausgänge. Jede und jeder muss wissen, wie ein Brand gemeldet wird und wo sich alle sammeln.
Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal im Jahr (§ 6 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung, ASR A2.2). Sie lässt sich mit der jährlichen Unterweisung nach § 4 DGUV Vorschrift 1 verbinden.
Der Arbeitgeber benennt nach § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz eine ausreichende Zahl, nach Anhörung des Betriebs- oder Personalrats. Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 reichen in der Regel 5 % der Beschäftigten; mehr können nötig sein bei erhöhter Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen, Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder großer räumlicher Ausdehnung.
Die Unterweisung zum Verhalten im Brandfall ja, mit Bezug auf die Fluchtwege und Sammelstellen vor Ort. Die Ausbildung der Brandschutzhelfer verlangt dagegen eine praktische Übung mit dem Feuerlöscher, die nur vor Ort geht.
Eine feste Frist steht nicht im Gesetz. Nach ASR A2.2 hat es sich bei normaler Brandgefährdung bewährt, die Unterweisung mit Löschübung alle zwei bis fünf Jahre zu wiederholen; das Intervall legt der Arbeitgeber über die Gefährdungsbeurteilung fest.
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