In dem E-Learning lernen Sie alles zur IDD-Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler und sammeln gleichzeitig wertvolle Bildungszeit für ihr Bildungskonto.
Seit 2018 sind Versicherungsvermittler und -berater dazu verpflichtet, jährlich 15 Weiterbildungsstunden zu absolvieren, um ihre Fachkompetenz aufrechtzuerhalten. Diese Regelung stellt sicher, dass alle im Versicherungsvertrieb tätigen Personen über aktuelles Wissen verfügen und den hohen Beratungsstandards entsprechen. Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) überwachen diese Weiterbildungspflicht und führen regelmäßig stichprobenartige Prüfungen durch. Ein Verstoß kann hohe Bußgelder nach sich ziehen und bei wiederholten Versäumnissen die gewerberechtliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Wer ist zur IDD-Weiterbildung verpflichtet?
Die IDD-Weiterbildungspflicht richtet sich an alle Personen, die in der Versicherungsvermittlung und -beratung tätig sind, einschließlich aller Mitarbeiter, die in Kundenberatung, Vermittlung und Schadenbearbeitung eingebunden sind. Dazu zählen:
Laut § 34d Gewerbeordnung und § 7 der VersVermV umfasst die Weiterbildungspflicht jährlich 15 Zeitstunden und muss spezifisch versicherungsfachliche Themen abdecken. Hierbei sollte sie nicht nur die Fachkompetenz, sondern auch die sozialen Kompetenzen der Teilnehmenden stärken, um eine kundenorientierte Beratung sicherzustellen. Die Weiterbildung kann in verschiedenen Formen erfolgen:
Die IHKs überwachen die Einhaltung der Weiterbildungspflicht durch stichprobenartige Überprüfungen. Vermittlerbetriebe werden aufgefordert, Nachweise über die absolvierten Weiterbildungsstunden vorzulegen, die auch fünf Jahre aufbewahrt werden müssen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro. Wiederholte Verstöße können sogar zur Aberkennung der Zuverlässigkeit führen und die Gewerbeerlaubnis gefährden.
In dem E-Learning lernen Sie alles zur IDD-Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler und sammeln gleichzeitig wertvolle Bildungszeit für ihr Bildungskonto.
Alle, die in der Versicherungsvermittlung und -beratung tätig sind, müssen jährlich 15 Weiterbildungsstunden absolvieren. Dazu gehören Vermittler, Berater sowie alle Mitarbeitenden, die in der Kundenberatung, Vermittlung oder Schadenbearbeitung eingebunden sind. Auch Backoffice-Mitarbeiterfallen unter die Pflicht, wenn ihre Tätigkeit eine Einwirkung auf Kunden hat.
Es sind pro Jahr 15 Stunden Weiterbildung erforderlich, um den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 34d GewO und § 7 VersVermV zu entsprechen.
Anerkannt werden versicherungsfachliche Inhalte, die den Anforderungen der täglichen Praxis entsprechen, z.B. Kundenberatung, rechtliche Grundlagen der Vermittlung oder spezifische Versicherungsprodukte wie Cyber- und Transportversicherungen.
Nicht anerkannt wenn sie keinen Bezug zur Versicherungen haben sind allgemeine betriebswirtschaftliche Themen, reine Verkaufsschulungen, Motivationsseminare oder versicherungsfremde Inhalte. Die Weiterbildung muss einen direkten Bezug zur Versicherungsvermittlung haben, damit sie als IDD-Weiterbildungszeit gilt.
E-Learning und Selbststudium: Digitale Weiterbildungen, wie z. B. Web-Based-Trainings, müssen eine Lernerfolgskontrolle bieten. Betriebsinterne Schulungen: Unternehmen können interne Schulungen anerkennen lassen, sofern sie den Anforderungen der VersVermV entsprechen und dokumentiert werden. Präsenzveranstaltungen und Webinare: Interaktive, synchrone Formate werden anerkannt, wenn die Teilnahme dokumentiert ist.
Die IHK fordert Vermittlerbetriebe unregelmäßig zur Vorlage von Weiterbildungsnachweisen auf. Daher sollten Bescheinigungen der Weiterbildungsanbieter gesammelt und getrennt nach Kalenderjahr für mindestens fünf Jahre archiviert werden.
Nein, die Teilnahme an der „gut beraten“-Plattform ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Entscheidend sind die dokumentierten Zeitstunden, unabhängig von der Plattform.
Nein, die gleichen Weiterbildungsmaßnahmen können innerhalb eines Kalenderjahres nur einmal angerechnet werden.
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) prüfen die Erfüllung der Weiterbildungspflicht stichprobenartig und können Nachweise anfordern. Wer keine ausreichenden Stunden nachweisen kann, riskiert Bußgelder bis zu 5.000 Euro; bei wiederholten Verstößen kann die gewerberechtliche Zuverlässigkeit infrage gestellt werden.
Verstöße gegen die IDD-Weiterbildungspflicht können zu Bußgeldern bis zu 5.000 Euro führen. Wiederholte Versäumnisse gefährden die Zuverlässigkeit und können zum Entzug der Gewerbeerlaubnis führen.
Achten Sie auf aussagekräftige Titel und versicherungsrelevante Inhalte bei der Buchung Ihrer Weiterbildungen. Anbieter wie der Kurskatalog von ProfiCampus bieten zertifizierte E-Learning-Programme, die das Sammeln der erforderlichen IDD-Weiterbildungszeit erleichtern.
Achten Sie auf aussagekräftige Titel und versicherungsrelevante Inhalte bei der Buchung Ihrer Weiterbildungen. Anbieter wie der Kurskatalog von ProfiCampus bieten zertifizierte E-Learning-Programme, die das Sammeln der erforderlichen IDD-Weiterbildungszeit erleichtern.
Um sicherzustellen, dass die Weiterbildung problemlos anerkannt wird, empfiehlt es sich, auf aussagekräftige Titel und versicherungsrelevante Inhalte zu achten. Auch bei der Buchung von Weiterbildungen sollte geprüft werden, ob diese den Anforderungen entsprechen und dem Kundennutzen dienen. Anbieter wie ProfiCampus bieten umfassende E-Learning-Programme, mit denen Vermittlerund ihre verpflichteten Mitarbeitenden bequem ihre Weiterbildungsstunden nachweisen können.
In dem E-Learning lernen Sie alles zur IDD-Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler und sammeln gleichzeitig wertvolle Bildungszeit für ihr Bildungskonto.
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