Zum Inhalt springen
§IDD-Weiterbildung nach § 34d GewO · Pflicht für 2026 endet am 31.12.

Bis zum 31.12.: Ihre 15 IDD-Stunden online erledigen.

Alle 15 Pflichtstunden in einem Paket, am Rechner oder Smartphone, ohne Termine und ohne Abo. Nach jedem Modul erhalten Sie den Nachweis mit allen Angaben nach § 7 Abs. 2 VersVermV als PDF.

Zugang in Minuten per E-Mail, ohne Zahlungsdaten, ohne Abo. Danach entscheiden Sie, ob Sie die übrigen Stunden bis zum 31.12. hier erledigen.

  • Nachweis mit Name, Datum, Umfang, Inhalt und Anbieter (§ 7 Abs. 2 VersVermV)
  • Lernerfolgskontrolle nach Anlage 3 VersVermV
  • Kein Abo, keine Verlängerung – endet von selbst
3.500+Nutzer vertrauen ProfiCampus
sofortNachweis als PDF
ab 49,95 €zzgl. MwSt. – rund 10 € je Stunde
Ihre Pakete

Drei Pakete, ein Nachweis je Modul – wählen Sie, wie viele Stunden Ihnen noch fehlen.

Alle Preise zzgl. MwSt. Zugang sofort nach der Buchung, gültig bis zum 31.12. des Buchungsjahres.

IDD Basic

5 Stunden

49,95 €

zzgl. MwSt.

  • KI in der Kundenberatung (EU AI Act)
  • Datenschutz (DSGVO) in der Versicherungsvermittlung
  • Geldwäscheprävention (GwG) im Versicherungsvertrieb
Basic buchen

IDD Standard

10 Stunden

99,95 €

zzgl. MwSt.

  • Alle Inhalte aus IDD Basic
  • Vertriebspartner gewinnen & auswählen
  • Kundengespräche strukturiert führen
  • Stornovermeidung & Bestandsbetreuung
  • Kundenmanagementsysteme (CRM) kundenorientiert nutzen
Standard buchen
Empfohlen – die volle Jahrespflicht

IDD Komplett

15 Stunden – die volle Jahrespflicht

149,95 €

zzgl. MwSt.

Alle 15 Stunden an einem Ort statt 15 einzelner Webinar-Termine. Rund 10 € je Stunde.

  • Alle Inhalte aus IDD Basic und IDD Standard
  • Soziale Medien in der Kundenkommunikation
  • Online-Neukundengewinnung im Versicherungsvertrieb
Komplett buchen

Weiterbildung für Ihr Team (ab 5 Personen): eigener Bereich, Übersicht für die Leitung, eine Rechnung.

Teamangebot anfragen

Noch unsicher? Erst 15 Minuten kostenlos testen – die Zeit wird angerechnet →

Erst testen

Noch unsicher? 15 Minuten kostenlos – die Zeit zählt schon zur Pflicht.

Lernen Sie die Plattform kennen, bevor Sie buchen. Der kostenlose Einstieg zählt bereits als 15 Minuten IDD-Weiterbildungszeit – mit Lernerfolgskontrolle und Nachweis.

  1. Eintragen

    Name und E-Mail-Adresse – dauert unter einer Minute.

  2. Zugang erhalten

    Ihr persönlicher Link kommt in wenigen Minuten per E-Mail.

  3. Lernen & Nachweis sichern

    15 Minuten IDD-Weiterbildungszeit am Rechner oder Smartphone, mit Lernerfolgskontrolle und Nachweis.

Kostenlosen Zugang sichern

Kostenlos

Ihr kostenloser Zugang zur ProfiCampus-Lernplattform

  • 15 Minuten IDD-Bildungszeit – anrechenbar, mit Nachweis
  • Sofort per E-Mail, am Rechner oder Smartphone
  • Ohne Zahlungsdaten, ohne Abo
Timo Eppler

Hallo, ich bin Timo Eppler. Drei kurze Fragen – dann haben Sie sofort kostenlosen Zugang zur IDD-Weiterbildung.

Jetzt Zugang erhalten: Wie heißen Sie?

Danke! Wohin darf ich Ihren Zugang schicken?

Fast geschafft! Noch ein Klick, dann ist Ihr Zugang unterwegs.

Server in Deutschland · keine Weitergabe Ihrer Daten

Die rechtliche Ausgangslage

Die IDD-Weiterbildungspflicht läuft – unabhängig davon, ob Sie sie erfüllen

Seit 2018 sind Versicherungsvermittler und -berater nach § 34d GewO gesetzlich verpflichtet, jährlich 15 Zeitstunden Weiterbildung nachzuweisen – geregelt in § 7 der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV). Die IHK kontrolliert stichprobenartig, ob diese Pflicht eingehalten wird. Nicht erfüllte Stunden lassen sich im Folgejahr nicht nachholen – die Pflicht gilt je Kalenderjahr.

Bei einem Verstoß drohen Bußgelder bis zu 5.000 €. Wiederholte Versäumnisse können sogar die gewerberechtliche Zuverlässigkeit infrage stellen – im Extremfall bis zum Entzug der Gewerbeerlaubnis. Die gute Nachricht: Als IDD-Weiterbildung online lässt sich die Pflicht unkompliziert erfüllen.

31.12.2026Stichtag für die Stunden des Jahres 2026
15 Std.Pflichtstunden pro Kalenderjahr
5.000 €Bußgeld bei Verstoß (bis zu)
seit 2018IDD-Weiterbildungspflicht in Deutschland
IHKkontrolliert stichprobenartig
Die Lösung

IDD ganz einfach: Ihre Weiterbildung, digital gelöst

Orts- und zeitunabhängig lernen, mit Lernerfolgskontrolle nach Anlage 3 VersVermV und einem Nachweis, der alle Angaben nach § 7 Abs. 2 enthält.

Flexibel

Jederzeit und von überall absolvierbar – ganz ohne Terminkoordination.

Nachweisbar nach § 7 VersVermV

Jeder Nachweis nennt Name, Datum, Umfang in Zeitstunden, Inhalt und Bezeichnung der Maßnahme sowie ProfiCampus als Anbieter mit Anschrift – genau die Angaben, die § 7 Abs. 2 VersVermV verlangt. Die Lernerfolgskontrolle ist eingebaut.

Sofort als PDF

Zertifikat direkt nach Abschluss zum Download und per E-Mail. Fünf Jahre aufbewahren, fertig.

Ohne Nebenwirkungen

Keine Webinar-Termine, keine Produktwerbung eines Versicherers, keine Poolbindung, kein Abo.

Timo Eppler, Gründer von ProfiCampus
Ihr Trainer

Aus der Praxis für die Praxis

Timo Eppler kennt die IDD-Weiterbildungspflicht nicht nur in der Theorie: Mit eigenem Sachkundenachweis nach § 34d GewO und 10 Jahren Erfahrung in der Finanzdienstleistung hat er zuletzt die Aus- und Weiterbildung von 450 Vertriebsmitarbeitenden beim Bonnfinanz Campus verantwortet, bevor er ProfiCampus gegründet hat.

  • Sachkundenachweis § 34d GewO
  • 10 Jahre Finanzdienstleistung
  • IHK Train-the-Trainer
3.500+Nutzerinnen und Nutzer lernen auf der ProfiCampus-Lernplattform.

Mehr über Timo Eppler →

§ Häufige Fragen

Häufige Fragen zur IDD-Weiterbildungspflicht

Was Vermittlerinnen und Vermittler uns vor der Buchung fragen – kurz und klar beantwortet.

Die Pflicht gilt je Kalenderjahr; offene Stunden lassen sich nicht nachholen. Die Module sind in Abschnitte geteilt, Sie können jederzeit unterbrechen und weitermachen. Wer im Dezember startet, schafft 15 Stunden in zwei bis drei Abenden. Ihr Zugang gilt bis zum 31.12. des Buchungsjahres.

Name und Vorname, Datum, Umfang in Zeitstunden, Inhalt und Bezeichnung der Maßnahme, Anbieter mit Anschrift und Kontaktdaten – die Angaben nach § 7 Abs. 2 VersVermV – sowie das Ergebnis der Lernerfolgskontrolle. Sie erhalten je Modul ein PDF.

Nein. Sie bewahren ihn fünf Jahre auf (§ 7 Abs. 2 VersVermV). Die IHK kann eine Erklärung nach Anlage 4 VersVermV verlangen und Nachweise stichprobenartig anfordern.

Eine staatliche oder IHK-Zulassung einzelner Anbieter gibt es für die IDD-Weiterbildung nicht. Maßgeblich ist, ob die Maßnahme § 7 VersVermV und Anlage 3 erfüllt: fachlicher Bezug zu Ihrer Tätigkeit, geplante und beschriebene Inhalte in Zeitstunden, bei Selbststudium eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter, und ein Nachweis mit den Angaben nach § 7 Abs. 2. Genau so sind die ProfiCampus-Module aufgebaut, und genau das steht auf Ihrem Nachweis.

Ja, 15 Minuten mit Lernerfolgskontrolle und Nachweis. Sie tragen Name und E-Mail ein, der Zugang kommt in Minuten, ohne Zahlungsdaten. Jetzt kostenlos starten

15 Stunden je Kalenderjahr. Das schreibt § 34d Abs. 9 Satz 2 GewO vor, für Versicherungsvermittler und -berater und für ihre Beschäftigten, die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken. Gezählt werden Zeitstunden zu 60 Minuten, Stichtag ist jeweils der 31.12.

Ja. Ein 5- oder 10-Stunden-Paket lässt sich mit anderen Maßnahmen kombinieren, solange jede die Anforderungen des § 7 VersVermV erfüllt und zusammen 15 Zeitstunden im Kalenderjahr erreicht werden.

49,95 € für 5 Stunden, 99,95 € für 10 Stunden, 149,95 € für alle 15 Stunden, jeweils zzgl. MwSt. Keine Verlängerung, kein Abo.

Ja, ab 5 Personen mit eigenem Bereich und Übersicht für die Leitung – Teamangebot anfragen.

Ja, nach der Buchung erhalten Sie automatisch eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer und Ihren Firmendaten – geeignet für die Verbuchung als Weiterbildungskosten.

In der Regel ja: Kosten für eine gesetzlich vorgeschriebene berufliche Weiterbildung wie die IDD-Pflichtstunden sind bei Selbstständigen grundsätzlich als Betriebsausgaben und bei Angestellten als Werbungskosten absetzbar. Für die individuelle steuerliche Behandlung empfiehlt sich Rücksprache mit dem eigenen Steuerberater.

Bei einem Verstoß gegen die IDD-Weiterbildungspflicht drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro. Wiederholte Verstöße können die gewerberechtliche Zuverlässigkeit infrage stellen und im Extremfall zum Entzug der Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO führen.

Zur IDD-Weiterbildungspflicht verpflichtet sind neben Versicherungsmaklern und -beratern mit Erlaubnis nach § 34d GewO auch alle Beschäftigten, die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken – etwa Mitarbeitende im Vertrieb mit Kundenkontakt, aber auch Innendienstmitarbeitende, die konkret an Vertragsvorbereitung, -verwaltung oder Kundenberatung beteiligt sind. Erfasst sind zudem Personen in Leitungsfunktionen, die maßgeblichen, gestaltenden Einfluss auf den Versicherungsvertrieb im Unternehmen haben – auch ohne direkten Kundenkontakt.

Alle Regeln im Detail, mit Rechtsgrundlagen: Ratgeber IDD-Weiterbildungspflicht.

Bis zum 31.12. – jetzt alle 15 Stunden sichern.

Ohne Termine, ohne Abo, Nachweis nach jedem Modul.

15 Stunden jetzt starten