Alles was Sie zur IDD Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler wissen müssen!

FAQ über die Weiterbilderungspflicht für §34d GewO Vermittler inkl. kostenlosem E-Learning inkl. Bildungszeit

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Seit 2018 sind Versicherungsvermittler und -berater dazu verpflichtet, jährlich 15 Weiterbildungsstunden zu absolvieren, um ihre Fachkompetenz aufrechtzuerhalten. Diese Regelung stellt sicher, dass alle im Versicherungsvertrieb tätigen Personen über aktuelles Wissen verfügen und den hohen Beratungsstandards entsprechen. Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) überwachen diese Weiterbildungspflicht und führen regelmäßig stichprobenartige Prüfungen durch. Ein Verstoß kann hohe Bußgelder nach sich ziehen und bei wiederholten Versäumnissen die gewerberechtliche Zuverlässigkeit in Frage stellen. 

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Wer ist zur IDD-Weiterbildung verpflichtet?

Die IDD-Weiterbildungspflicht richtet sich an alle Personen, die in der Versicherungsvermittlung und -beratung tätig sind, einschließlich aller Mitarbeiter, die in Kundenberatung, Vermittlung und Schadenbearbeitung eingebunden sind. Dazu zählen: 

Umfang und Inhalt der IDD-Weiterbildung

Laut § 34d Gewerbeordnung und § 7 der VersVermV umfasst die Weiterbildungspflicht jährlich 15 Zeitstunden und muss spezifisch versicherungsfachliche Themen abdecken. Hierbei sollte sie nicht nur die Fachkompetenz, sondern auch die sozialen Kompetenzen der Teilnehmenden stärken, um eine kundenorientierte Beratung sicherzustellen. Die Weiterbildung kann in verschiedenen Formen erfolgen:

Annerkannte Weiterbildungsinhalte

Nicht annerkannte Weiterbildungsinhalte​

Kontrolle und Konsequenzen

Die IHKs überwachen die Einhaltung der Weiterbildungspflicht durch stichprobenartige Überprüfungen. Vermittlerbetriebe werden aufgefordert, Nachweise über die absolvierten Weiterbildungsstunden vorzulegen, die auch fünf Jahre aufbewahrt werden müssen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro. Wiederholte Verstöße können sogar zur Aberkennung der Zuverlässigkeit führen und die Gewerbeerlaubnis gefährden. 

IDD-Weiterbildungspflicht: Fragen und Antworten

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Wer ist zur IDD-Weiterbildung verpflichtet?

Alle, die in der Versicherungsvermittlung und -beratung tätig sind, müssen jährlich 15 Weiterbildungsstunden absolvieren. Dazu gehören Vermittler, Berater sowie alle Mitarbeitenden, die in der Kundenberatung, Vermittlung oder Schadenbearbeitung eingebunden sind. Auch Backoffice-Mitarbeiterfallen unter die Pflicht, wenn ihre Tätigkeit eine Einwirkung auf Kunden hat.

Wie viele Weiterbildungsstunden sind jährlich erforderlich?

Es sind pro Jahr 15 Stunden Weiterbildung erforderlich, um den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 34d GewO und § 7 VersVermV zu entsprechen.

Welche Inhalte werden als IDD-Weiterbildung anerkannt?

Anerkannt werden versicherungsfachliche Inhalte, die den Anforderungen der täglichen Praxis entsprechen, z.B. Kundenberatung, rechtliche Grundlagen der Vermittlung oder spezifische Versicherungsprodukte wie Cyber- und Transportversicherungen.

Welche Weiterbildungen werden nicht anerkannt?

Nicht anerkannt wenn sie keinen Bezug zur Versicherungen haben sind allgemeine betriebswirtschaftliche Themen, reine Verkaufsschulungen, Motivationsseminare oder versicherungsfremde Inhalte. Die Weiterbildung muss einen direkten Bezug zur Versicherungsvermittlung haben, damit sie als IDD-Weiterbildungszeit gilt.

Welche Formen der Weiterbildung sind möglich?

E-Learning und Selbststudium: Digitale Weiterbildungen, wie z. B. Web-Based-Trainings, müssen eine Lernerfolgskontrolle bieten. Betriebsinterne Schulungen: Unternehmen können interne Schulungen anerkennen lassen, sofern sie den Anforderungen der VersVermV entsprechen und dokumentiert werden. Präsenzveranstaltungen und Webinare: Interaktive, synchrone Formate werden anerkannt, wenn die Teilnahme dokumentiert ist.

Ist die Teilnahme an der „gut beraten“-Plattform Pflicht?

Nein, die Teilnahme an der „gut beraten“-Plattform ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Entscheidend sind die dokumentierten Zeitstunden, unabhängig von der Plattform.

Kann ich identische Weiterbildungsmaßnahmen mehrfach anrechnen lassen?

Nein, die gleichen Weiterbildungsmaßnahmen können innerhalb eines Kalenderjahres nur einmal angerechnet werden.

Wie kontrolliert die IHK die Einhaltung der Weiterbildungspflicht?

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) prüfen die Erfüllung der Weiterbildungspflicht stichprobenartig und können Nachweise anfordern. Wer keine ausreichenden Stunden nachweisen kann, riskiert Bußgelder bis zu 5.000 Euro; bei wiederholten Verstößen kann die gewerberechtliche Zuverlässigkeit infrage gestellt werden.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die IDD-Weiterbildungspflicht?

Verstöße gegen die IDD-Weiterbildungspflicht können zu Bußgeldern bis zu 5.000 Euro führen. Wiederholte Versäumnisse gefährden die Zuverlässigkeit und können zum Entzug der Gewerbeerlaubnis führen.

Wie kann ich die Weiterbildung optimal erfüllen?

Achten Sie auf aussagekräftige Titel und versicherungsrelevante Inhalte bei der Buchung Ihrer Weiterbildungen. Anbieter wie der Kurskatalog von ProfiCampus bieten zertifizierte E-Learning-Programme, die das Sammeln der erforderlichen IDD-Weiterbildungszeit erleichtern.

Sind Nebenberufler von der Weiterbildungspflicht befreit?

Nein, auch nebenberuflich tätige Vermittler müssen 15 Stunden Bildungszeit pro Jahr nachweisen können.​

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