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Lernplattform · Gastronomie & Hotellerie

Hygieneschulung Gastronomie online: IfSG-Belehrung und Lebensmittelhygiene mit Nachweis

Jede Küche, jeder Service und jedes Frühstücksbuffet braucht geschulte Mitarbeitende: die Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz alle zwei Jahre und eine Schulung in Lebensmittelhygiene. Auf der ProfiCampus-Lernplattform läuft beides online, mit Zertifikat je Person und Erinnerung, bevor die Frist abläuft.

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Kurz beantwortet

IfSG-Folgebelehrung
alle 2 Jahre, § 43 Abs. 4 IfSG
Lebensmittelhygiene
Pflicht, üblich jährlich
Erstbelehrung
nur Gesundheitsamt
Nachweis
Zertifikat je Person, sofort
Überblick

Welche Schulungen Gastronomie und Hotellerie brauchen

Drei Pflichten kommen in jedem Betrieb mit Lebensmitteln zusammen: Infektionsschutz, Lebensmittelhygiene und das HACCP-Konzept. Die Tabelle zeigt, wer schult, wie oft und auf welcher Rechtsgrundlage.

ThemaRechtsgrundlageWerWie oftWer schult
Folgebelehrung Infektionsschutz§ 43 Abs. 4 IfSGAlle, die mit Lebensmitteln arbeitenNach Arbeitsbeginn, dann alle 2 JahreArbeitgeber, dokumentiert
Erstbelehrung Infektionsschutz§ 43 Abs. 1 IfSGNeue Beschäftigte im LebensmittelbereichEinmal, vor Arbeitsbeginn (Bescheinigung ≤ 3 Monate alt)Gesundheitsamt oder beauftragter Arzt
LebensmittelhygieneVO (EG) 852/2004 Anh. II Kap. XIIAlle, die mit Lebensmitteln umgehenVor der Tätigkeit, üblich jährlichBetrieb, nachweisbar
Schulung leicht verderbliche Lebensmittel§ 4 LMHVWer leicht verderbliche Lebensmittel herstellt oder behandeltVor der Tätigkeit, üblich jährlichBetrieb, mit Nachweis
HACCP-GrundlagenArt. 5 VO (EG) 852/2004Verantwortliche für das HACCP-KonzeptBei Übernahme der Aufgabe, dann regelmäßigBetrieb
So läuft es

Vom ersten Arbeitstag bis zur nächsten Belehrung

  1. Mitarbeitende anlegen

    Per Liste oder einzeln. Anmeldung mit Link per E-Mail, ohne Passwort, auch auf dem Handy.

  2. Kurse zuweisen

    IfSG-Folgebelehrung (45 Minuten) und Lebensmittelhygiene mit HACCP-Grundlagen (65 Minuten), je mit Frist.

  3. Zertifikat je Person

    Nach dem Abschluss entsteht der Nachweis mit Datum und Inhalt, online prüfbar.

  4. Erinnerung von selbst

    Vor Ablauf der zwei Jahre erinnert die Plattform, die Leitung sieht den Stand des Teams.

Nachweis

Was bei der Lebensmittelkontrolle vorliegen sollte

§ 43 Abs. 5 IfSG verlangt, Bescheinigung und Dokumentation an der Betriebsstätte verfügbar zu halten und auf Verlangen vorzulegen. Mit der Lernplattform ist das ein Klick.

  • ✓Bescheinigung der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt
  • ✓Dokumentation der letzten Folgebelehrung, nicht älter als zwei Jahre
  • ✓Nachweis der Hygieneschulung je Person
  • ✓Wer wann welchen Kurs abgeschlossen hat, auf einen Blick
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Einleitung und erste Lektion der IfSG-Folgebelehrung, so wie Ihre Mitarbeitenden sie sehen. Zugang sofort per E-Mail, keine Zahlungsdaten.

Timo Eppler

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Häufige Fragen

Fragen zur Hygieneschulung in der Gastronomie

Ja. Nach der EU-Lebensmittelhygieneverordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II Kapitel XII, muss der Betrieb sicherstellen, dass Beschäftigte, die mit Lebensmitteln umgehen, ihrer Tätigkeit entsprechend in Lebensmittelhygiene unterwiesen oder geschult sind. Wer leicht verderbliche Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, braucht zusätzlich eine Schulung nach § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung. Dazu kommt die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.

Alle zwei Jahre. § 43 Abs. 4 IfSG verpflichtet den Arbeitgeber, Beschäftigte nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre über die Tätigkeitsverbote und Mitteilungspflichten zu belehren und die Teilnahme zu dokumentieren.

Die Erstbelehrung macht das Gesundheitsamt oder ein von ihm beauftragter Arzt; die Bescheinigung darf bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein (§ 43 Abs. 1 IfSG). Die Folgebelehrung übernimmt der Arbeitgeber, nach Aufnahme der Tätigkeit und dann alle zwei Jahre (§ 43 Abs. 4 IfSG).

Das Gesetz schreibt keine Form vor. Entscheidend ist, dass die Belehrung stattfindet und die Teilnahme dokumentiert ist. Ein E-Learning mit Abschluss und Zertifikat erfüllt die Dokumentation; für Rückfragen sollte eine Ansprechperson im Betrieb benannt sein.

Einen festen Turnus nennt das Gesetz nicht. Die Schulung muss vor der Tätigkeit stattfinden und das Wissen aktuell bleiben, besonders bei neuen Aufgaben. Üblich ist eine jährliche Auffrischung, nachweisbar dokumentiert.

Bis 100 Mitarbeitende 5 € je Mitarbeitenden und Monat zzgl. MwSt., inklusive aller Pflichtschulungen mit Zertifikat; Mindestabnahme 10 Lizenzen, Mindestlaufzeit 12 Monate. Vorher können Sie kostenlos einen Schnupperkurs der IfSG-Folgebelehrung ansehen; er zeigt Einleitung und erste Lektion und ersetzt keine Belehrung, deshalb gibt es dafür kein Zertifikat.

Bei einer Kontrolle sollten die Bescheinigung der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt sowie die Dokumentation der aktuellen Folgebelehrung an der Betriebsstätte vorliegen. Auf der Lernplattform ist für jede Person ein Zertifikat mit Datum und Inhalt hinterlegt, das sich online prüfen und mit einem Klick vorlegen lässt.

Für die Erstbelehrung macht die Seite keine Preisangabe, da sie ausschließlich beim Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt stattfindet. Die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG läuft über die ProfiCampus-Lernplattform und ist dort Teil des Gesamtpreises: Bis 100 Mitarbeitende kostet die Lernplattform 5 € je Mitarbeitenden und Monat zzgl. MwSt., inklusive aller Pflichtschulungen mit Zertifikat. Dafür gelten eine Mindestabnahme von 10 Lizenzen und eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

Mitarbeitende werden auf der Lernplattform angelegt und erhalten einen Zugangslink per E-Mail, ohne Passwort, auch auf dem Handy nutzbar. Die IfSG-Folgebelehrung läuft dann als Online-Kurs von 45 Minuten mit Frist. Nach Abschluss entsteht automatisch ein Zertifikat mit Datum und Inhalt, das online prüfbar ist, und die Plattform erinnert vor Ablauf der zwei Jahre an die nächste Belehrung.

Das Infektionsschutzgesetz schreibt keine bestimmte Form vor; entscheidend sind die durchgeführte Belehrung und die dokumentierte Teilnahme. Die Lernplattform erstellt dafür je Person ein Zertifikat mit Datum und Inhalt, das sich online prüfen lässt. Die Plattform läuft auf Servern in Deutschland, Ihre Daten werden nicht weitergegeben.

Alle Pflichtthemen im Überblick: Pflichtschulungen für Mitarbeiter · Die Lernplattform

Die nächste Belehrung erinnert sich selbst

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