IDD-Weiterbildung im Autohaus: wer 15 Stunden braucht und wer nicht
Ob Ihr Autohaus 15 Stunden IDD-Weiterbildung im Jahr nachweisen muss, hängt davon ab, wie Sie Kfz-Versicherungen vermitteln: mit eigener Erlaubnis, als befreiter produktakzessorischer Vermittler oder als gebundener Vermittler. Fortbildung wird in allen drei Fällen verlangt, verschieden sind Umfang und Kontrolle.
Stand Oktober 2026mit Rechtsgrundlagen
Kurz beantwortet
- Mit Erlaubnis
- 15 Stunden je Kalenderjahr, auch für mitwirkende Verkäufer
- Befreit
- regelmäßige Fortbildung, Umfang mit dem Versicherer
- Gebunden
- 15 Stunden, außer bei reiner Zusatzleistung zum Fahrzeug
- Frist
- 31.12. für die 15-Stunden-Pflicht
Welche Regel für Ihr Autohaus gilt
Entscheidend ist, als was Ihr Betrieb im Vermittlerregister eingetragen ist. Typisch für Autohäuser sind Kfz-Haftpflicht, Kasko, Garantie- oder Reparaturversicherungen zum verkauften Fahrzeug.
| Fall | Weiterbildung | Wer prüft | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Eigene Erlaubnis als Versicherungsvertreter oder -makler | 15 Stunden je Kalenderjahr, auch für die unmittelbar mitwirkenden Beschäftigten. Bei einer GmbH genügt für den Betrieb selbst eine angemessene Zahl aufsichtführender, vertretungsberechtigter Beschäftigter. Verkauft der Geschäftsführer selbst, bildet er sich selbst weiter | Die IHK, die eine Erklärung über das Vorjahr verlangen kann | § 34d Abs. 9 GewO, § 7 VersVermV |
| Befreit als produktakzessorischer Vermittler | Keine 15-Stunden-Pflicht nach der Gewerbeordnung. Der Versicherer darf aber nur mit Ihnen zusammenarbeiten, wenn Sie und Ihre am Vertrieb beteiligten Angestellten sich regelmäßig fortbilden. Nach den gemeinsamen FAQ von IHK-Organisation und BaFin darf der Umfang unter 15 Stunden liegen; was Ihr Auftraggeber konkret verlangt, legt er fest | Ihr Auftraggeber: der Versicherer oder der Vermittler mit Erlaubnis, in dessen Auftrag Sie vermitteln | § 34d Abs. 6 GewO, § 48 VAG |
| Gebundener Vermittler im Auftrag eines Versicherers | 15 Stunden je Kalenderjahr. Ausgenommen, soweit Sie lediglich Versicherungen als Zusatzleistung zum verkauften Fahrzeug oder zu Ihrer Werkstattleistung vermitteln; dann gilt die regelmäßige Fortbildung wie bei befreiten Vermittlern | Ihr Versicherer | § 34d Abs. 9 Satz 2, 3 GewO |
In allen drei Fällen dürfen Sie Verkäufer, die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken, nur beschäftigen, wenn Sie ihre Zuverlässigkeit geprüft haben und sicherstellen, dass sie für die vermittelten Versicherungen sachgerecht qualifiziert sind, § 34d Abs. 9 Satz 1 GewO.
Ein vierter Fall: Vermittelt Ihr Autohaus nur nebenberuflich Garantie- oder Reparaturversicherungen zum Fahrzeug mit einer Jahresprämie bis 600 Euro, kann die Tätigkeit nach § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO ganz ohne Erlaubnis und Registrierung möglich sein. Dann gilt keine 15-Stunden-Pflicht. Die Kfz-Haftpflicht fällt nicht darunter.
Wer im Autohaus mitwirkt und wer nicht
Die Pflicht hängt an der Tätigkeit, nicht an der Stellenbezeichnung. So grenzen die gemeinsamen Fragen und Antworten von DIHK und BaFin zur Weiterbildungsverpflichtung ab.
Verkauf
Wer beim Fahrzeugkauf eine Kfz-Versicherung, eine Garantie- oder Reparaturversicherung anbietet oder dazu berät, wirkt unmittelbar bei der Vermittlung mit.
Ohne Versicherungsbezug
Buchhaltung, Personalabteilung oder Terminverwaltung im Backoffice zählen nicht. Auszubildende sind bei Tätigkeiten im Rahmen ihrer Ausbildung nicht weiterbildungspflichtig.
Schadenfall
Eine Schadenanzeige entgegennehmen und Unterlagen vervollständigen ist keine Vertriebstätigkeit. Wer würdigt, ob ein Versicherungsfall vorliegt, wirkt dagegen am Versicherungsvertrieb mit.
Was im IDD-Nachweis stehen muss
- ✓Name und Vorname der weitergebildeten Person
- ✓Datum, Umfang, Inhalt und Bezeichnung der Weiterbildung
- ✓Name oder Firma, Adresse und Kontaktdaten des Anbieters
- ✓Aufbewahrung: fünf Jahre ab Ende des Kalenderjahres, auf einem dauerhaften Datenträger, in den Geschäftsräumen
So verlangt es § 7 Abs. 2 VersVermV bei der 15-Stunden-Pflicht. Auch für befreite und gebundene Autohäuser ist derselbe Nachweis der Maßstab: Die Dokumentation der Fortbildung muss Abschnitt 1 der VersVermV entsprechen, § 48 Abs. 2 Satz 5 VAG, und der Versicherer muss sie überwachen und dokumentieren, § 48 Abs. 2a VAG.
5, 10 oder 15 Stunden: ein Nachweis je Modul
Online am Rechner oder Smartphone, zwischen zwei Kundenterminen, ohne Seminartag und ohne Abo. Nach jedem Modul gibt es den Nachweis mit allen Angaben nach § 7 Abs. 2 VersVermV als PDF, die Lernerfolgskontrolle ist eingebaut. Zugang sofort nach der Buchung, gültig bis zum 31.12. des Buchungsjahres.
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5 Stunden · 3 Module
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Ein kleineres Paket reicht, wenn Ihr Auftraggeber keine 15 Stunden erwartet. Für Teams ab fünf Personen gibt es einen eigenen Bereich mit Übersicht für die Leitung und eine Rechnung: Teamangebot anfragen.
Häufige Fragen aus dem Autohaus
Das hängt davon ab, wie das Autohaus Versicherungen vermittelt. Mit eigener Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO gilt die Pflicht von 15 Stunden je Kalenderjahr, auch für die Verkäufer, die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken, § 34d Abs. 9 Satz 2 GewO. Ist das Autohaus als produktakzessorischer Vermittler nach § 34d Abs. 6 GewO von der Erlaubnis befreit, gilt diese Pflicht nicht. Der Versicherer darf dann aber nur mit dem Autohaus zusammenarbeiten, wenn es sich regelmäßig fortbildet, § 48 Abs. 2 VAG.
Produktakzessorisch vermittelt, wer Versicherungen als Ergänzung der Waren oder Dienstleistungen seiner Haupttätigkeit vermittelt, beim Autohaus etwa die Kfz-Versicherung zum verkauften Fahrzeug. Die IHK befreit auf Antrag von der Erlaubnispflicht, wenn das Autohaus unmittelbar im Auftrag eines Versicherers oder eines Vermittlers mit Erlaubnis tätig ist, eine Berufshaftpflichtversicherung hat sowie zuverlässig und angemessen qualifiziert ist, § 34d Abs. 6 GewO.
Am Eintrag im Vermittlerregister unter vermittlerregister.info. Dort ist hinterlegt, ob der Betrieb eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO hat, nach § 34d Abs. 6 GewO befreit ist oder als gebundener Vermittler nach § 34d Abs. 7 GewO tätig ist. Im Zweifel helfen die IHK oder Ihr Versicherungspartner.
Nur Versicherungen, die das verkaufte Fahrzeug oder die eigene Leistung ergänzen, etwa Kfz-Haftpflicht, Kasko oder eine Garantie- oder Reparaturversicherung. Die IHKs legen dieses Merkmal eng aus. Will das Autohaus auch andere Versicherungen vermitteln, muss es seine Registrierung insgesamt wechseln: zu einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO oder zu einer Tätigkeit als gebundener Vermittler nach § 34d Abs. 7 GewO. Dann gilt grundsätzlich die Pflicht von 15 Stunden je Kalenderjahr.
Wer unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkt, zum Beispiel Verkäufer, die beim Fahrzeugkauf eine Kfz-Versicherung anbieten oder dazu beraten. Nicht dazu gehören nach den gemeinsamen Fragen und Antworten von DIHK und BaFin Beschäftigte ohne Bezug zur Versicherungsvermittlung, etwa in Buchhaltung oder Personalabteilung, und Auszubildende bei Tätigkeiten im Rahmen ihrer Ausbildung.
Mindestens Name und Vorname der weitergebildeten Person, Datum, Umfang, Inhalt und Bezeichnung der Weiterbildung sowie Name oder Firma, Adresse und Kontaktdaten des Anbieters, § 7 Abs. 2 VersVermV. Die Nachweise werden fünf Jahre auf einem dauerhaften Datenträger in den Geschäftsräumen aufbewahrt.
Ja. Nach § 7 Abs. 1 VersVermV ist Weiterbildung auch im Selbststudium möglich, wozu Online-Angebote zählen, mit einer nachweisbaren Lernerfolgskontrolle. Bei ProfiCampus lernen Ihre Verkäufer am Rechner oder Smartphone, ohne Termine, und erhalten nach jedem Modul den Nachweis als PDF.
Wer der Pflicht von 15 Stunden unterliegt, erbringt sie im Kalenderjahr, für 2026 also bis zum 31.12.2026. Ein Übertrag ins nächste Jahr ist nicht vorgesehen, und die 15 Stunden gelten auch für Verkäufer, die erst im Laufe des Jahres eingestellt wurden. Für befreite Autohäuser nennt das Gesetz keinen festen Stichtag; wie oft und in welchem Umfang Fortbildung erwartet wird, klären Sie mit Ihrem Versicherungspartner.
Alle Regeln für Versicherungsvermittler im Überblick: IDD-Weiterbildungspflicht.
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