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Ratgeber · Kita · Hygiene

Hygieneplan in der Kita: was § 36 IfSG verlangt und was hineingehört

Jede Kita und jeder Hort muss in einem Hygieneplan festlegen, mit welchen Abläufen die Einrichtung Infektionen vorbeugt, und unterliegt der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt (§ 36 Abs. 1 IfSG). Was genau hineingehört, sagt das Gesetz nicht; Orientierung geben die Muster- und Rahmenhygienepläne der Länder. Der Rahmenhygieneplan des Länder-Arbeitskreises empfiehlt, den Plan jährlich zu prüfen, ihn für alle zugänglich zu halten und das Team mindestens einmal im Jahr zu den Hygienemaßnahmen zu belehren.

Stand Oktober 2026mit Rechtsgrundlagen

Kurz beantwortet

Pflicht
§ 36 Abs. 1 IfSG, Kitas und Horte
Ausnahme
Kindertagespflege
Prüfen
jährlich, so die Empfehlung
Team
Belehrung jährlich, so die Empfehlung
Überblick

Was in den Hygieneplan der Kita gehört

Die Gliederung folgt den Rahmenhygieneplänen der Länder. Jeder Bereich wird für die eigene Kita konkret: wer, was, wie oft, womit.

BereichWas festgelegt wird
VerantwortungWer den Plan erstellt, aktualisiert und kontrolliert, ob eine Hygienebeauftragte oder ein Hygieneteam benannt ist
HändehygieneWann Personal und Kinder Hände waschen, wann Personal sie desinfiziert
Reinigung und DesinfektionFlächen, Sanitärräume, Wickelbereich, Spielzeug, Textilien: was, wie oft, womit, wer, als Reinigungs- und Desinfektionsplan
Lebensmittel und TrinkwasserKüche, Essensausgabe, mitgebrachte Speisen, Trinkwasser
Außengelände und BesonderesSpielsand, Wasserspiel, Tiere, Giftpflanzen, Schädlingsbekämpfung
Erste Hilfe und ArzneimittelErste-Hilfe-Material und der Umgang mit Medikamenten
InfektionsfälleMitteilungs- und Meldewege nach § 34 Abs. 5 und 6 IfSG, Besuchsverbote, Wiederzulassung, Information der Eltern
AusbrücheSondermaßnahmen bei Magen-Darm-Erkrankungen, Kopfläusen und Krätze
PersonalBelehrungen nach § 34 Abs. 5a und § 43 IfSG, Biostoffe, arbeitsmedizinische Vorsorge, Impfungen
So entsteht der Plan

In vier Schritten zum eigenen Hygieneplan

Die Schritte folgen dem Leitfaden des Gesundheitsamts im Kreis Soest. Ein Rahmenplan ist die Vorlage, nicht der fertige Plan.

  1. Risiken erfassen

    Welche Infektionsgefahren gibt es in Ihrer Kita, wer oder was verursacht sie, und welche müssen Sie angehen?

  2. Maßnahmen festlegen

    Baulich, organisatorisch und persönlich, etwa Spender, Abläufe bei der Essensausgabe, Händehygiene.

  3. Auf die Kita zuschneiden

    Nicht Zutreffendes streichen, Verantwortliche benennen, feste Termine statt „regelmäßig“, Desinfektionsmittel mit Konzentration.

  4. Bekannt machen und prüfen

    Plan zugänglich machen, Team belehren, Einhaltung bei internen Begehungen kontrollieren, Plan in festen Abständen aktualisieren.

So hilft die ProfiCampus-Lernplattform: Sie hinterlegen Ihren Hygieneplan als Dokument, jede Person bestätigt die Kenntnisnahme, und neue Beschäftigte bekommen ihn mit ihrem Einarbeitungsplan. Die gesetzliche Belehrung nach § 34 Abs. 5a IfSG läuft daneben als Schulung mit Prüfung und Zertifikat je Person, mit Erinnerung vor Ablauf der Frist.

Nachweis

Was bei einer Begehung vorliegen sollte

Wie oft und wie das Gesundheitsamt prüft, ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Diese Unterlagen sollten Sie griffbereit haben:

  • ✓Aktueller Hygieneplan mit Datum, Gültigkeit und Verantwortlichen
  • ✓Reinigungs- und Desinfektionsplan für die einzelnen Bereiche
  • ✓Dokumentation der internen Begehungen
  • ✓Nachweis, dass das Team zum Hygieneplan belehrt wurde
  • ✓Protokolle der Belehrung nach § 34 Abs. 5a IfSG, nicht älter als zwei Jahre
  • ✓Für die Küche: Nachweise zur Belehrung nach § 43 IfSG
Typische Fehler

Sechs Fehler beim Hygieneplan

Muster unverändert übernommen

Ein Rahmenplan beschreibt viele Einrichtungen. Ihr Plan beschreibt Ihre Räume, Ihre Abläufe und Ihre Mittel.

Ohne Datum und Namen

Ein Plan ohne Gültigkeitsdatum und ohne Verantwortliche lässt offen, ob er noch gilt und wer handelt.

Im Büro abgeheftet

Der Plan muss für alle Beschäftigten jederzeit zugänglich sein, nicht nur für die Leitung.

Nie aktualisiert

Neue Räume, ein anderes Desinfektionsmittel, ein Ausbruch: Danach stimmt der alte Plan nicht mehr.

Alte Fundstellen

Ältere Rahmenpläne verweisen teils noch auf § 35 IfSG für die Belehrung des Personals. Heute gilt § 34 Abs. 5a IfSG.

Team kennt ihn nicht

Ein Hygieneplan wirkt nur, wenn das Team ihn kennt. Eine dokumentierte Belehrung belegt das.

Checkliste

Hygieneplan in der Kita in sieben Schritten

  • ✓Rahmenplan Ihres Landes oder Ihres Gesundheitsamts als Vorlage besorgt
  • ✓Risiken der eigenen Kita erfasst, Nicht-Zutreffendes gestrichen
  • ✓Verantwortliche benannt, feste Intervalle eingetragen
  • ✓Reinigungs- und Desinfektionsplan mit Mittel und Konzentration
  • ✓Plan mit Datum, für alle zugänglich
  • ✓Team zum Plan belehrt, Kenntnisnahme dokumentiert, Neue vor dem ersten Einsatz
  • ✓Termin für die jährliche Überprüfung gesetzt

Checkliste als PDF zum Ausdrucken

Prüfliste Hygieneplan Kita. Reinigungs- und Desinfektionsplan zum Ausfüllen mit wer, wie oft und welchem Mittel in welcher Konzentration, die weiteren Bereiche des Plans, Termine für Begehung und Prüfung und eine Unterschriftenliste für die Belehrung des Teams. Kostenlos per E-Mail.

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Häufige Fragen

Fragen zum Hygieneplan in der Kita

Ja. Nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 IfSG müssen die Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG, darunter Kitas und Horte, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen. Ausgenommen ist die erlaubnispflichtige Kindertagespflege; sie kann das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwachen (§ 36 Abs. 2 IfSG).

Eine Frist nennt das Gesetz nicht. Der Rahmenhygieneplan des Länder-Arbeitskreises empfiehlt, den Plan jährlich auf seine Aktualität zu prüfen und bei Bedarf zu ändern. Sinnvoll ist eine Aktualisierung außerdem, sobald sich Räume, Mittel oder Abläufe ändern.

§ 36 IfSG nennt keine Belehrung. Der Rahmenhygieneplan des Länder-Arbeitskreises empfiehlt, die Beschäftigten mindestens einmal im Jahr zu den Hygienemaßnahmen zu belehren und das schriftlich zu dokumentieren. Davon zu unterscheiden ist die gesetzliche Belehrung nach § 34 Abs. 5a IfSG, die mindestens alle zwei Jahre fällig ist.

Verpflichtet ist die Einrichtung, in der Praxis Träger und Leitung. Nach dem Rahmenhygieneplan trägt die Leitung die Verantwortung für die Hygiene und kann zur Unterstützung eine Hygienebeauftragte, einen Hygienebeauftragten oder ein Hygieneteam benennen. Das Gesundheitsamt berät.

Ja. Die meisten Länder stellen Muster- oder Rahmenhygienepläne für Kindereinrichtungen bereit, eine Übersicht steht im Anhang der DGUV Regel 102-602. Viele Gesundheitsämter bieten eigene Leitfäden an. Jede Vorlage muss auf die eigene Kita angepasst werden.

Für jeden Bereich, was gereinigt oder desinfiziert wird, wann und wie oft, womit, also Mittel und Konzentration, wie und durch wen. Die Tabelle ist Teil des Hygieneplans und dient dem Team als Schnellübersicht.

Kitas unterliegen nach § 36 Abs. 1 IfSG der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Wie oft und in welcher Form geprüft wird, ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Vorliegen sollten ein aktueller, auf die Kita zugeschnittener Hygieneplan und die Nachweise, dass das Team ihn kennt.

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