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Lernplattform · Kita und Träger

Pflichtschulungen in der Kita: was Träger schulen und nachweisen müssen

In jeder Kita fallen dieselben Pflichten an: die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz alle zwei Jahre, die jährliche Arbeitsschutz-Unterweisung und ein Schutzkonzept gegen Gewalt, das alle kennen. Auf der ProfiCampus-Lernplattform laufen die Schulungen online, mit Zertifikat je Person und Erinnerung, bevor eine Frist abläuft.

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Kurz beantwortet

Infektionsschutz
§ 34 Abs. 5a IfSG, alle 2 Jahre
Arbeitsschutz
mindestens jährlich
Kinderschutz
Schutzkonzept nach § 45 SGB VIII
Nachweis
Zertifikat je Person, sofort
Überblick

Welche Schulungen in der Kita Pflicht sind

Die Tabelle zeigt, wer wie oft geschult wird und auf welcher Rechtsgrundlage. Wo das Gesetz keinen Turnus nennt, steht, was üblich ist.

ThemaRechtsgrundlageWerWie oftWer schult
Belehrung Infektionsschutz§ 34 Abs. 5a IfSGAlle mit regelmäßiger Tätigkeit in der KitaVor Beginn, dann mindestens alle 2 JahreArbeitgeber, Protokoll 3 Jahre aufbewahren
Kinderschutz und Schutzkonzept§ 45 Abs. 2, § 8a SGB VIIIAlle, vertieft LeitungKein fester Turnus, üblich bei Einstieg und jährlichTräger, Leitung
Arbeitsschutz-Unterweisung§ 12 ArbSchG; § 4 DGUV Vorschrift 1Alle BeschäftigtenVor Beginn, mindestens jährlichArbeitgeber, dokumentiert
Belehrung Küche§ 43 Abs. 4 IfSGKüche und HauswirtschaftNach Beginn, dann alle 2 JahreArbeitgeber, dokumentiert
LebensmittelhygieneVO (EG) 852/2004; § 4 LMHVKüche, AusgabeVor der Tätigkeit, üblich jährlichTräger, nachweisbar

Vertiefung: Infektionsschutzbelehrung · Unterweisung · Schutzkonzept · Hygieneplan

So läuft es

Vom ersten Arbeitstag bis zur nächsten Belehrung

  1. Team anlegen

    Per Liste oder einzeln, auch für mehrere Einrichtungen eines Trägers. Anmeldung per Link, ohne Passwort, auch auf dem Handy.

  2. Schulungen zuweisen

    Infektionsschutz, Kinderschutz, Arbeitsschutz und Küche, jeweils mit eigener Frist.

  3. Zertifikat je Person

    Nach dem Abschluss entsteht der Nachweis mit Datum und Inhalt, online prüfbar.

  4. Erinnerung von selbst

    Vor Ablauf einer Frist erinnert die Plattform, die Leitung sieht den Stand ihres Teams.

Nachweis

Was bei Heimaufsicht und Gesundheitsamt vorliegen sollte

  • ✓Protokoll der letzten Belehrung nach § 34 Abs. 5a IfSG, nicht älter als zwei Jahre
  • ✓Schutzkonzept gegen Gewalt und wer darin geschult ist
  • ✓Unterweisungsnachweise Arbeitsschutz des laufenden Jahres
  • ✓Für die Küche: Belehrung nach § 43 IfSG und Hygieneschulung
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Timo Eppler

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Häufige Fragen

Fragen zu Pflichtschulungen in der Kita

Für alle, die in der Kita regelmäßig betreuen, erziehen oder pflegen, die Belehrung nach § 34 Abs. 5a Infektionsschutzgesetz und die Arbeitsschutz-Unterweisung nach § 12 ArbSchG. Wer in der Küche mit Lebensmitteln arbeitet, braucht zusätzlich die Belehrung nach § 43 IfSG und eine Schulung in Lebensmittelhygiene. Dazu kommt das Schutzkonzept gegen Gewalt, das jede Kita nach § 45 SGB VIII anwenden muss und das alle Beschäftigten kennen sollten.

Vor der ersten Tätigkeit und danach mindestens alle zwei Jahre. Belehren muss der Arbeitgeber, über die Belehrung ist ein Protokoll zu erstellen und drei Jahre aufzubewahren (§ 34 Abs. 5a IfSG).

Einen festen Schulungsturnus schreibt das Gesetz nicht vor. Für die Betriebserlaubnis verlangt § 45 Abs. 2 SGB VIII aber, dass die Kita ein Konzept zum Schutz vor Gewalt entwickelt, anwendet und überprüft, und § 8a SGB VIII regelt den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Anwenden kann das Konzept nur, wer es kennt. Üblich ist eine Schulung beim Einstieg und danach jährlich.

Das Infektionsschutzgesetz schreibt keine Form vor, verlangt aber ein Protokoll. Ein E-Learning mit Abschluss und Zertifikat je Person dokumentiert die Teilnahme; für Rückfragen sollte die Leitung oder eine benannte Person ansprechbar sein.

Bis 100 Mitarbeitende 5 € je Mitarbeitenden und Monat zzgl. MwSt., inklusive aller Pflichtschulungen mit Zertifikat; Mindestabnahme 10 Lizenzen, Mindestlaufzeit 12 Monate. Für Träger mit mehreren Einrichtungen und ab 100 Mitarbeitenden erstellen wir ein individuelles Angebot.

Mit dem kostenlosen Schnupperkurs zum Kinderschutz: Einleitung und erste Lektion der Schulung, so wie Ihr Team sie sieht. Den Zugang bekommen Sie sofort per E-Mail, ohne Zahlungsdaten. Der Schnupperkurs ist ein Einblick und ersetzt keine Schulung, deshalb gibt es dafür kein Zertifikat.

Sie legen Ihr Team per Liste oder einzeln an, auch für mehrere Einrichtungen eines Trägers, und die Anmeldung erfolgt per Link ohne Passwort, auch auf dem Handy. Anschließend weisen Sie die passenden Schulungen zu Infektionsschutz, Kinderschutz, Arbeitsschutz und Küche zu, jeweils mit eigener Frist. Nach dem Abschluss entsteht für jede Person ein online prüfbares Zertifikat mit Datum und Inhalt, und die Plattform erinnert von selbst, bevor eine Frist abläuft.

Alle Pflichtthemen im Überblick: Pflichtschulungen für Mitarbeiter · Die Lernplattform

Die nächste Belehrung erinnert sich selbst

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