Hygieneplan in der Kita: was § 36 IfSG verlangt und was hineingehört
Jede Kita und jeder Hort muss in einem Hygieneplan festlegen, mit welchen Abläufen die Einrichtung Infektionen vorbeugt, und unterliegt der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt (§ 36 Abs. 1 IfSG). Was genau hineingehört, sagt das Gesetz nicht; Orientierung geben die Muster- und Rahmenhygienepläne der Länder. Der Rahmenhygieneplan des Länder-Arbeitskreises empfiehlt, den Plan jährlich zu prüfen, ihn für alle zugänglich zu halten und das Team mindestens einmal im Jahr zu den Hygienemaßnahmen zu belehren.
Stand Oktober 2026mit Rechtsgrundlagen
Kurz beantwortet
- Pflicht
- § 36 Abs. 1 IfSG, Kitas und Horte
- Ausnahme
- Kindertagespflege
- Prüfen
- jährlich, so die Empfehlung
- Team
- Belehrung jährlich, so die Empfehlung
Was in den Hygieneplan der Kita gehört
Die Gliederung folgt den Rahmenhygieneplänen der Länder. Jeder Bereich wird für die eigene Kita konkret: wer, was, wie oft, womit.
| Bereich | Was festgelegt wird |
|---|---|
| Verantwortung | Wer den Plan erstellt, aktualisiert und kontrolliert, ob eine Hygienebeauftragte oder ein Hygieneteam benannt ist |
| Händehygiene | Wann Personal und Kinder Hände waschen, wann Personal sie desinfiziert |
| Reinigung und Desinfektion | Flächen, Sanitärräume, Wickelbereich, Spielzeug, Textilien: was, wie oft, womit, wer, als Reinigungs- und Desinfektionsplan |
| Lebensmittel und Trinkwasser | Küche, Essensausgabe, mitgebrachte Speisen, Trinkwasser |
| Außengelände und Besonderes | Spielsand, Wasserspiel, Tiere, Giftpflanzen, Schädlingsbekämpfung |
| Erste Hilfe und Arzneimittel | Erste-Hilfe-Material und der Umgang mit Medikamenten |
| Infektionsfälle | Mitteilungs- und Meldewege nach § 34 Abs. 5 und 6 IfSG, Besuchsverbote, Wiederzulassung, Information der Eltern |
| Ausbrüche | Sondermaßnahmen bei Magen-Darm-Erkrankungen, Kopfläusen und Krätze |
| Personal | Belehrungen nach § 34 Abs. 5a und § 43 IfSG, Biostoffe, arbeitsmedizinische Vorsorge, Impfungen |
In vier Schritten zum eigenen Hygieneplan
Die Schritte folgen dem Leitfaden des Gesundheitsamts im Kreis Soest. Ein Rahmenplan ist die Vorlage, nicht der fertige Plan.
- Risiken erfassen
Welche Infektionsgefahren gibt es in Ihrer Kita, wer oder was verursacht sie, und welche müssen Sie angehen?
- Maßnahmen festlegen
Baulich, organisatorisch und persönlich, etwa Spender, Abläufe bei der Essensausgabe, Händehygiene.
- Auf die Kita zuschneiden
Nicht Zutreffendes streichen, Verantwortliche benennen, feste Termine statt „regelmäßig“, Desinfektionsmittel mit Konzentration.
- Bekannt machen und prüfen
Plan zugänglich machen, Team belehren, Einhaltung bei internen Begehungen kontrollieren, Plan in festen Abständen aktualisieren.
So hilft die ProfiCampus-Lernplattform: Sie hinterlegen Ihren Hygieneplan als Dokument, jede Person bestätigt die Kenntnisnahme, und neue Beschäftigte bekommen ihn mit ihrem Einarbeitungsplan. Die gesetzliche Belehrung nach § 34 Abs. 5a IfSG läuft daneben als Schulung mit Prüfung und Zertifikat je Person, mit Erinnerung vor Ablauf der Frist.
Was bei einer Begehung vorliegen sollte
Wie oft und wie das Gesundheitsamt prüft, ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Diese Unterlagen sollten Sie griffbereit haben:
- ✓Aktueller Hygieneplan mit Datum, Gültigkeit und Verantwortlichen
- ✓Reinigungs- und Desinfektionsplan für die einzelnen Bereiche
- ✓Dokumentation der internen Begehungen
- ✓Nachweis, dass das Team zum Hygieneplan belehrt wurde
- ✓Protokolle der Belehrung nach § 34 Abs. 5a IfSG, nicht älter als zwei Jahre
- ✓Für die Küche: Nachweise zur Belehrung nach § 43 IfSG
Sechs Fehler beim Hygieneplan
Muster unverändert übernommen
Ein Rahmenplan beschreibt viele Einrichtungen. Ihr Plan beschreibt Ihre Räume, Ihre Abläufe und Ihre Mittel.
Ohne Datum und Namen
Ein Plan ohne Gültigkeitsdatum und ohne Verantwortliche lässt offen, ob er noch gilt und wer handelt.
Im Büro abgeheftet
Der Plan muss für alle Beschäftigten jederzeit zugänglich sein, nicht nur für die Leitung.
Nie aktualisiert
Neue Räume, ein anderes Desinfektionsmittel, ein Ausbruch: Danach stimmt der alte Plan nicht mehr.
Alte Fundstellen
Ältere Rahmenpläne verweisen teils noch auf § 35 IfSG für die Belehrung des Personals. Heute gilt § 34 Abs. 5a IfSG.
Team kennt ihn nicht
Ein Hygieneplan wirkt nur, wenn das Team ihn kennt. Eine dokumentierte Belehrung belegt das.
Hygieneplan in der Kita in sieben Schritten
- ✓Rahmenplan Ihres Landes oder Ihres Gesundheitsamts als Vorlage besorgt
- ✓Risiken der eigenen Kita erfasst, Nicht-Zutreffendes gestrichen
- ✓Verantwortliche benannt, feste Intervalle eingetragen
- ✓Reinigungs- und Desinfektionsplan mit Mittel und Konzentration
- ✓Plan mit Datum, für alle zugänglich
- ✓Team zum Plan belehrt, Kenntnisnahme dokumentiert, Neue vor dem ersten Einsatz
- ✓Termin für die jährliche Überprüfung gesetzt
Checkliste als PDF zum Ausdrucken
Prüfliste Hygieneplan Kita. Reinigungs- und Desinfektionsplan zum Ausfüllen mit wer, wie oft und welchem Mittel in welcher Konzentration, die weiteren Bereiche des Plans, Termine für Begehung und Prüfung und eine Unterschriftenliste für die Belehrung des Teams. Kostenlos per E-Mail.
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Fragen zum Hygieneplan in der Kita
Ja. Nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 IfSG müssen die Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG, darunter Kitas und Horte, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen. Ausgenommen ist die erlaubnispflichtige Kindertagespflege; sie kann das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwachen (§ 36 Abs. 2 IfSG).
Eine Frist nennt das Gesetz nicht. Der Rahmenhygieneplan des Länder-Arbeitskreises empfiehlt, den Plan jährlich auf seine Aktualität zu prüfen und bei Bedarf zu ändern. Sinnvoll ist eine Aktualisierung außerdem, sobald sich Räume, Mittel oder Abläufe ändern.
§ 36 IfSG nennt keine Belehrung. Der Rahmenhygieneplan des Länder-Arbeitskreises empfiehlt, die Beschäftigten mindestens einmal im Jahr zu den Hygienemaßnahmen zu belehren und das schriftlich zu dokumentieren. Davon zu unterscheiden ist die gesetzliche Belehrung nach § 34 Abs. 5a IfSG, die mindestens alle zwei Jahre fällig ist.
Verpflichtet ist die Einrichtung, in der Praxis Träger und Leitung. Nach dem Rahmenhygieneplan trägt die Leitung die Verantwortung für die Hygiene und kann zur Unterstützung eine Hygienebeauftragte, einen Hygienebeauftragten oder ein Hygieneteam benennen. Das Gesundheitsamt berät.
Ja. Die meisten Länder stellen Muster- oder Rahmenhygienepläne für Kindereinrichtungen bereit, eine Übersicht steht im Anhang der DGUV Regel 102-602. Viele Gesundheitsämter bieten eigene Leitfäden an. Jede Vorlage muss auf die eigene Kita angepasst werden.
Für jeden Bereich, was gereinigt oder desinfiziert wird, wann und wie oft, womit, also Mittel und Konzentration, wie und durch wen. Die Tabelle ist Teil des Hygieneplans und dient dem Team als Schnellübersicht.
Kitas unterliegen nach § 36 Abs. 1 IfSG der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Wie oft und in welcher Form geprüft wird, ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Vorliegen sollten ein aktueller, auf die Kita zugeschnittener Hygieneplan und die Nachweise, dass das Team ihn kennt.
Weitere Kita-Pflichtthemen: Infektionsschutzbelehrung · Unterweisung · Schutzkonzept · Alle Pflichtschulungen in der Kita · Pflichtschulungen für alle Mitarbeiter
Rechtsgrundlagen und Quellen (Stand 30.10.2026)
- § 36 IfSG Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen
- § 33 IfSG Gemeinschaftseinrichtungen
- § 34 IfSG Mitwirkungspflichten und Belehrung
- Länder-Arbeitskreis, Rahmenhygieneplan für Kindereinrichtungen (Stand 2007)
- Kreis Soest, Leitfaden Hygiene in Kinderbetreuungseinrichtungen (2023)
- DGUV Regel 102-602 Branche Kindertageseinrichtung, Anhang 4.5
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